Beschlussvorlage - 2024/1459 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
|
Entscheidung
|
|
|
08.07.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Zur Ortsvorsteherin des Gemeindebezirks St. Ingbert-Oberwürzbach wird
Frau Dunja Sauer
gewählt.
- Zur stellvertretenden Ortsvorsteherin wird
Frau Sabine Degel
gewählt.
Abstimmungsergebnis:
-geheime Wahl-
Zu 1:
Abgegebene Stimmen:
Davon ungültig:
Davon gültig:
Davon Bewerberin D. Sauer: JA
NEIN
Zu 2:
Abgegebene Stimmen:
Davon ungültig:
Davon gültig:
Davon Bewerberin S. Degel: JA
NEIN
Erläuterung
In seiner ersten vom Oberbürgermeister einzuberufenden Sitzung wählt der Ortsrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Ortsrates eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter (§ 75 Abs. 1 KSVG).
Die oder der Vorsitzende führt die Bezeichnung "Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher" (§ 75 Abs. 2 KSVG).
Nach § 74 Nr. 11 in Verbindung mit § 46 KSVG werden die Wahlen durch geheime Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern ein, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.
Ergibt auch die Stichwahl eine Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit.
