Beschlussvorlage - 2024/1457 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Entscheidung
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03.07.2024
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Erläuterung
In seiner ersten vom Oberbürgermeister einzuberufenden Sitzung wählt der Ortsrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Ortsrates eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter (§ 75 Abs. 1 KSVG).
Die oder der Vorsitzende führt die Bezeichnung "Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher" (§ 75 Abs. 2 KSVG).
Nach § 74 Nr. 11 in Verbindung mit § 46 KSVG werden die Wahlen durch geheime Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern ein, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.
Ergibt auch die Stichwahl eine Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit.
