Beschlussvorlage - 2024/1451 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Generalsanierung der Ludwigschule - hier: Programmwechsel durch den Verzicht auf die bisherige Förderzusage als 'Effizienzgebäude Neubau' und neue Antragstellung im Sanierungsprogramm 'Effizienzgebäude Denkmal' zum Erhalt von höheren Zuschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudemanagement (65)
- Bearbeiter:
- Myriam Schell
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03); Haushalt (20)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch den Energie-Effizienzexperten mit einem positiven Ergebnis, soll nach vorheriger Verzichtserklärung auf die KfW-Förderungszusage als 'Effizienzgebäude Neubau' die Antragstellung im Sanierungsprogramm 'Effizienzgebäude Denkmal' für das Gesamtgebäude (Altbestand inkl. Erweiterungsbau) erfolgen.
Erläuterung
Am 14.01.2022 hat die Stadt St. Ingbert für den Erweiterungsbau an der Ludwigschule bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Antrag auf Zuschussförderung für den Neubau eines 'Effizienzgebäudes 55' gestellt. Grund für die frühe Beantragung zu dem damaligen Projektstand war das Auslaufen der Förderung nach BEG für die 'Effizienzklasse 55'. Mit Datum vom 16.03.2022 wurde der Antrag bewilligt.
Im Projektverlauf hat sich herausgestellt, dass eine Förderung im Sanierungsprogramm 'Effizienzgebäude Denkmal' für das Gesamtgebäude (Altbestand inkl. Erweiterungsbau) möglich wäre. Dies hätte den Vorteil, dass ein deutlich höherer Zuschuss erreicht werden könnte. Statt einem Fördersatz von 17,5% und einer Maximalförderquote von 60% bei der Kumulierung mit anderen Fördermitteln, wäre in diesem Programm ein Fördersatz von 20% und einer Maximalförderquote von 90% bei der Kumulierung mit anderen Fördermitteln möglich. Ob die neue Antragstellung unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung erfolgen kann oder eine sechsmonatige Sperrfrist eingehalten werden muss, muss noch von der KfW entschieden werden. Die Verwaltung hat in einer Mitteilung an die KfW bereits dargelegt, warum aus Ihrer Sicht keine Grundlage für eine Sperrfrist gegeben ist.
KfW-Förderung |
Fläche |
Deckel pro m² |
maximal förderfähige Kosten |
tatsächlich förderfähige Kosten (ca.) |
Förderquote |
Zuschuss (ca.) |
aktuell - Neubau 'Effizienzgebäude 55' |
1548 m² |
2.000 € |
3.096.000 € |
3.096.000 € |
17,5 % |
541.800 € |
neu - Sanierung 'Effizienzgebäude Denkmal' |
4125 m² |
2.000 € |
8.250.000 € |
4.000.000 € |
20,0 % |
800.000 € |
Da einerseits die zuwendungsfähigen Kosten bei der Betrachtung des Gesamtgebäudes (Altbestand inkl. Erweiterungsbau) steigen und andererseits die Maximalförderquote bei der Kumulierung mit anderen Fördermitteln von 60% auf 90% steigt, ist zudem eine höhere, den KfW-Zuschuss ergänzende höhere Förderung aus dem Schulbauprogramm BAUSTEIN möglich.
Eine neue KfW-Förderung hätte zudem den Vorteil, dass ein neuer Bewilligungszeitraum beginnen würde. Dies ließe einen Puffer für unvorhergesehene Bauverzögerungen zu, der im aktuellen - aufgrund der frühen Antragstellung - sehr straffen Zeitplan nicht gegeben ist.
Die Verwaltung schlägt vor - vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch den Energie-Effizienzberater - auf die Förderungszusage als 'Effizienzgebäude Neubau' zu verzichten und stattdessen einen neuen Förderantrag im Sanierungsprogramm 'Effizienzgebäude Denkmal' für das Gesamtgebäude (Altbestand inkl. Erweiterungsbau) bei der KfW zu stellen.
