Beschlussvorlage - 2024/1402 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 504.00 "Nahversorgung Mühlwald"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Raffaella Del Fa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.06.2024
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Erläuterung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27. September 2017 die Grundsatzentscheidung zur Umsiedlung des Edeka Marktes "Am Mühlwald" getroffen. Damit sollte die Nahversorgung für dieses Wohngebiet langfristig gesichert werden. Der neu geplante Markt sollte auf die gegenüberliegende derzeitige Parkplatzfläche umgesiedelt werden und eine Verkaufsfläche von 1.660 m² aufweisen. Zudem sollte der Brascheplatz "Obermühle" sowie die Minigolfanlage mit überplant werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 504.00 „Nahversorgung Mühlwald“ erfolgte durch Stadtratsbeschluss am 27. Februar 2020. Der Bebauungsplan sollte trotz der Innerortslage im Regelverfahren erfolgen, Aus diesem Grund musste im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan in diesem Teilbereich geändert werden.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses zur parallelen Flächennutzungsplanteiländerung erfolgte ordnungsgemäß am 18. April 2020 in der Saarbrücker Zeitung.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte bisher noch nicht.
Gemäß 2023/1052 BV hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2023 die Ansiedlung eines Verwaltungs- und Trainingszentrums der Sportvereinigung 07 Elversberg e.V. auf dem heutigen Parkplatz an der Spieser Landstraße beschlossen. Für diese Ansiedlung ist aus planungsrechtlicher Sicht kein Bauleitplanverfahren erforderlich, da es sich um eine Anpassung des Bestands handelt (Umwandlung des Hartplatzes in einen Rasenplatz). Der Bau des Verwaltungsgebäudes kann über § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.
Insofern wird das in der Stadtratssitzung vom 27. Februar 2020 eingeleitete Bauleitplanverfahren Nr. 504.00 „Nahversorger Mühlwald“ obsolet und soll aufgehoben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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219,1 kB
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