Beschlussvorlage - 2024/1347 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanänderung Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk Nord" - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
- Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk Nord" in St. Ingbert-Mitte gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
- Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk Nord", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Stand Satzung – werden gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung Teil A, Anlage 3 – Textliche Festsetzungen Teil B, Anlage 4 – Begründung, Anlage 5 – umwelt- und artenschutzfachliche Stellungnahme, Anlage 6 – Verkehrsgutachten, Anlage 7 +8 – schalltechnische Untersuchung, Anlage 9 + 10 – Sanierungs- und Altlastenplan sowie Anlage 11 Grünordnungsplan sind Teil des Beschlusses.
Erläuterung
Am 07.12.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk Nord" vom Stadtrat gefasst. In seiner Sitzung vom 12.10.2021 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.12.2021 bis 21.01.2022.
Der im Anschluss unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen erarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde am 14.07.2022 vom Stadtrat gebilligt und die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der parallelen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.08.2022 bis 02.09.2022.
Die im Rahmen der Offenlage und Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden gegeneinander und untereinander abgewogen und in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Am 20.07.2023 hat der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die erneute Offenlage beschlossen. Die erneute Offenlage fand in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 10.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023 statt, parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden.
Die eingegangenen Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind in der als Anlage beigefügten Abwägungssynopse dargestellt.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Einwände vorgebracht worden, die zu einer Änderung von Festsetzungen geführt haben. Lediglich bereits vorhandene Hinweise wurden ergänzt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
In dem nun vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk Nord" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) werden die erforderlichen Festsetzungen für die Entwicklung/ Weiterentwicklung des Gewerbegebietes getroffen.
Der Bebauungsplan soll in der nun vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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337,7 kB
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848,9 kB
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(wie Dokument)
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10,4 MB
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25,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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883,6 kB
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19,2 MB
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10
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(wie Dokument)
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12,6 MB
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11
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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