Ortsratsvorlage - 2024/1421 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die Abrechnung wird vom Ortsvorsteher in der Sitzung vorgelegt. Über die Übernahme eines möglichen Fehlbetrags ist in der Sitzung zu entscheiden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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