Beschlussvorlage - 2024/1376 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung Kita-Beiträge 2024/2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulen und Kitas (50)
- Bearbeiter:
- Andreas Güngerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Elternbeiträge der städtischen Kindertagestätten werden zum 01.08.2024 wie folgt angepasst:
Elternbeiträge 2024/2025 |
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Kita Luitpoldschule |
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Regelbetreuung |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
170,00 € |
Kita Oberwürzbach |
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Regelbetreuung |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
170,00 € |
Kita am Stiefel |
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Regelbetreuung |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
170,00 € |
Kita Rohrbach Detzelstraße |
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Regelbetreuung |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
170,00 € |
Kita am Spellenstein |
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Regelbetreuung |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
170,00 € |
Kita Rohrbach Bahnhofstraße |
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Regelbetreuung |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
170,00 € |
Erläuterung
Mit Einführung des Gesetzes zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kita-Beitragsfreiheitsgesetz) wird das Ziel angestrebt im
Saarland eine Beitragsfreiheit von Kindertagesstätten zu erreichen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln werden deshalb die anteiligen Elternbeiträge jährlich gesenkt. Die gesetzlichen Vorgaben wurden zur Berechnung der Elternbeiträge berücksichtigt.
Maßgeblich für die Berechnung der Elternbeiträge sind:
- § 10 und § 10a des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG)
- § 6 der Ausführungsverordnung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (Ausführungs-VO SBEBG)
- § 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
- Gemäß § 10a Abs. 2 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG), ist der Beitrag der Erziehungsberechtigen für die Dauer des jeweiligen Kindergartenjahres so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge die nach Satz 5 festgesetzten Prozentsätze der angemessenen Personalkosten nicht übersteigt. Der nach Satz 5 festgesetzte Beitrag darf im jeweiligen Kindergartenjahr nicht verändert werden. Ab dem 1. August 2023 beträgt die Summe der Elternbeiträge höchstens 10 %, ab dem 1. August 2024 höchstens 7,5 %, ab dem 1. August 2025 höchsten 5 %, ab dem 01. August 2026 höchstens 2,5 % der anzurechnenden Personalkosten.
- Gemäß § 10a Abs. 3 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG), sind die Erziehungsberechtigten nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr an den angemessenen Personalkosten der Kindertageseinrichtungen zu beteiligen.
Bei der Berechnung des Elternbeitrages sind die in der Einrichtung bestehenden Angebotsstrukturen in Bezug auf Altersgruppen und Öffnungszeiten zu berücksichtigen.
Der § 4 des KAG bestimmt darüber hinaus, dass bei einer Gebührenkalkulation unterschiedliche Leistungsvorteile auch unterschiedlich berechnet werden müssen (Adäquanzprinzip). Aus diesem Grund werden für die unterschiedlichen Betreuungsangebote auch unterschiedliche Beiträge erhoben.
In der vorliegenden Kalkulation wurden die Öffnungs- und Betreuungszeiten, die Betreuungsintensität und somit die höhere Personalisierung in den Krippengruppen mit einbezogen.
Die Kalkulation basiert auf den für das Kindergartenjahr 2024/2025 prognostizierten Kinderzahlen pro Betreuungsangebots und den dafür erforderlichen Personalschlüssel.
Grundlagen der Beitragskalkulationen:
Personalkosten
Für die Beitragskalkulation wurden die Personalkosten für das Kindergartenjahr 2024/2025 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen für die jeweiligen Einrichtungen ermittelt.
Betreuungszeiten- und Betreuungsform
Bei den Krippenplätzen wird eine Tagesbetreuung für 10 Stunden angeboten. Im Kindergartenbereich bieten wir eine Regelbetreuung für 6 Stunden und eine Tagesbetreuung für 10 Stunden an.
Belegungszahlen
Im Krippenbereich wird mit einer durchgehenden Vollbelegung kalkuliert.
Im Kindergartenbereich, wurden pro Kita und pro Krippengruppe 3 Platzhalter eingerechnet für Krippenkinder, die bei Vollendung des 3. Lebensjahres in den Kitabereich wechseln.
In der Kita Detzelstraße gibt es 2 Krippengruppen und nur eine Kitagruppe, daher müssen die Krippenkinder aus der 2. Krippengruppe, die im Laufe des Kitajahres das 3. Lebensjahr vollenden von der Kita Detzelstraße in die Kita Bahnhofstraße wechseln. In der Kita Bahnhofstraße sind deshalb 3 Platzhalter im Kindergartenbereich für die 2. Krippengruppe der Kita Detzelstraße eingerechnet.
Gemäß dem Stadtratsbeschluss von 2015 wurden einheitliche Elternbeiträge für die städtischen Kindertagesstätten festgelegt.
Beitragskalkulation
Bei der Berechnung der Elternbeiträge wurden die gesamten Personalkosten der 6 städtischen Kindertagesstätten für das Kitajahr 2024/2025 ermittelt. Dies ergab einen Betrag in Höhe von 4.902.749,74 €.
Die Betreuungsstunden wurden auf die Betreuungsarten Krippe (1.260,25 Std.) und Kita (1844,75 Std.) aufgeteilt. Gemäß dem Gesetz zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kita-Beitragsfreiheitsgesetz), wurde der Beitrag der Erziehungsberechtigten (kalkulationsfähiger Aufwand) ab dem 01.08.2024 mit 7,5 % (367.706,23 €) berechnet und auf die entsprechenden Betreuungsarten verteilt. In beiden Bereichen wurden die Kosten pro Betreuungsstunde und Monat ermittelt (Krippe 17,02 € / Stunde, Kita 6,18 € / Stunde).
Die Kosten pro Stunde wurden mit den Betreuungsstunden, entsprechend der Betreuungsformen (6 Stunden und 10 Stunden) multipliziert.
Daraus haben sich folgende Beiträge ergeben: Für die Krippenbetreuung 170,00 € im Monat, für die Regelbetreuung 37,00 € im Monat und für die Tagesbetreuung 62,00 € im Monat.
Die Elternbeiträge sind im Vergleich zum Vorjahr für die Krippenbetreuung um 65,00 €, für die Regelbetreuung um 15,00 € und für die Tagesbetreuung um 24,00 € gesunken.
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aktuelle Beiträge |
Beiträge ab 01.08.2024 |
Kita Luitpoldschule |
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Regelbetreuung |
52,00 € |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
86,00 € |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
235,00 € |
170,00 € |
Kita Oberwürzbach |
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Regelbetreuung |
52,00 € |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
86,00 € |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
235,00 € |
170,00 € |
Kita am Stiefel |
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Regelbetreuung |
52,00 € |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
86,00 € |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
235,00 € |
170,00 € |
Kita Rohrbach Detzelstraße |
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Regelbetreuung |
52,00 € |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
86,00 € |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
235,00 € |
170,00 € |
Kita am Spellenstein |
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Regelbetreuung |
52,00 € |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
86,00 € |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
235,00 € |
170,00 € |
Kita Rohrbach Bahnhofstraße |
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Regelbetreuung |
52,00 € |
37,00 € |
Tagesbetreuung |
86,00 € |
62,00 € |
Krippenbetreuung |
235,00 € |
170,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,6 kB
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