Beschlussvorlage - 2024/1354 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der nachstehend abgedruckten 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird zugestimmt.

 

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Erläuterung

 

Nach § 24a SGB VIII ist die Stadt St. Ingbert zum Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder verpflichtet. Zurzeit befinden sich die FGTS der Albert-Weisgerber-Schule sowie die FGTS der Südschule im Bau. Ein Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt vor. Vom Ministerium liegen zur Förderkulisse dieser Maßnahmen bislang noch keine Entscheidung vor. Um den Ausbau schnellstmöglich fertigzustellen zu können, ist es erforderlich, die europaweite Ausschreibung zeitnah in Auftrag zu gegeben. Dies erfordert allerdings bereits jetzt die Gesamtfinanzierung bis Bauende im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen und Mittelabflussplan darzustellen. Die Ergebnisse der Planungen sind mit VE im Haushalt abzubilden.

Zur Maßnahme FGTS Südschule ist zusätzlich die Anschaffung einer Heizzentrale erforderlich, welche noch aus einem gesonderten Förderprogramm Fördermittel erhalten könnte.

Bis dato sind die hierfür erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen im aktuellen Haushaltsplan der Stadt St. Ingbert noch nicht berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf gemäß § 91 Abs. 4 KSVG der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, eine Änderung der bisher festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen ist daher nur durch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

FGTS Albert-Weisgerber-Schule: Einstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.145.668,36 € in 2024, zahlungswirksam in 2025; der Finanzplanungsansatz 2025 erhöht sich dadurch um 437.291 €.

 

FGTS Südschule: Einstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.837.290,65 € in 2024, zahlungswirksam in 2025; der Finanzplanungsansatz 2025 erhöht sich dadurch um 1.745.668 €.

 

Heizzentrale FGTS Südschule: Einstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 545.454,54 € in 2024, zahlungswirksam in 2025; der Finanzplanungsansatz 2025 erhöht sich dadurch um 545.454,54 €.

 

 

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Anlagen

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