Antragsvorlage - 2024/1345 AN

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Folgende Fragen der Fraktionen Familien-Partei und Bündnis ´90/Die Grünen standen zur Beantwortung:

Um sicherzustellen, dass wir uns in St. Ingbert möglichst frühzeitig und transparent mit dem Thema Windkraft beschäftigen und um eine gemeinsame Diskussionsgrundlage zu schaffen, bitten wir die Verwaltung aufzulisten,

 

  • wieviel Gesamtfläche/-leistung an PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden und Gelände seit 2019 innerhalb der St. Ingberter Gemarkung neu in Betrieb gegangen ist.

Die Stadt St. Ingbert selbst hat zwischen 2004 und 2007 auf neun städtischen Gebäuden PV-Anlagen mit insgesamt knapp 24 Kilowatt errichtet, darunter überwiegend Demonstrationsanlagen mit einem Kilowatt. Seit 2008 sind keine zusätzlichen Anlagen hinzugekommen.

  • welchen Anteil die Gewinnung aus St. Ingberter PV-Anlagen am erforderlichen Energiebedarf heute deckt. Welcher Anteil seit 2019 neu hinzugekommen ist.

2019 belief sich die Erzeugung lt. Angaben der Stadtwerke auf 9,635 Mio. Kilowattstunden. zum 31. Dezember 2023 trägt Solarstrom mit insgesamt 1.320 Anlagen und 19,472 Megawatt mit über 12 Mio. Kilowattstunden bereits mit knapp sieben Prozent zum Strombedarf in St. Ingbert bei. 2023 kamen nach Angaben der Bundesnetzagentur alleine 414 Anlagen mit 3.400 Kilowatt hinzu.

  • welche Gebiete laut der durch die Landesregierung beauftragten Potentialanalyse in St. Ingbert als mögliche Flächen für die Nutzung der Windkraft gesehen werden und wie sich das St. Ingberter Teilflächenziel errechnet.

Mit dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) hat der Bund die Bundesländer verpflichtet, in jedem Bundesland einen prozentualen Anteil der Landesfläche entsprechend eines spezifischen Flächenbeitragswerts für die Windenergie an Land auszuweisen. Danach sollen im Saarland bis zum 31. Dezember 2027 1,1 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 1,8 Prozent der Landesfläche entsprechend 2.828 ha bzw. 4.629 ha für die Windkraftnutzung zur Verfügung stehen. Die Länder erfüllen diese Pflicht, indem diese als zweite Option eine Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen durch die kommunalen Planungsträger sicherstellen.

Vor diesem Hintergrund bereitet das Land ein "Gesetz zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Saarland" vor, welches im Sommer 2024 verabschiedet werden soll. Das Saarland beabsichtigt, seine Verpflichtung deutlich schneller zu erfüllen und insgesamt zwei Prozent der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2030 nach Maßgabe des Energiefahrplans für das Saarland 2030 auszuweisen. Hierbei will das Land kommunale Teilflächenziele festlegen, die in Summe den Flächenbeitragswert für das Land erreichen, da ein Herunterbrechen der Flächenziele auf die kommunalen Planungsträger über ein Landesgesetz als effektivste und schnellste Möglichkeit eingeschätzt wird, die für das Saarland bundesgesetzlich vorgegebenen Flächenbeitragswerte zu erreichen.

Das Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Saarland (Saarländisches Flächenzielgesetz – SFZG) verpflichtet die kommunalen Planungsträger, den prozentualen Anteil der Fläche ihres Planungsraums für Windenergie an Land auszuweisen, der mindestens dem für ihren Planungsraum festgelegten kommunalen Teilflächenziel entspricht (Flächenbeitragswert). Dieser Flächenbeitragswert fußt auf einer Potenzialanalyse. Zur Ermittlung der Grundlagen hat das Planungsbüro "Bosch & Partner" in der Studie "Analyse der Flächenpotenziale für Windenergie an Land im Saarland" landesweit Eignungsflächen für Windenergie untersucht. Hierbei wurden fünf Konfliktrisikoklassen auf die gesamte Flächenkulisse des Saarlandes angewandt und unter Wahrung der generellen Flächenziele des Landes auf die einzelnen Kommunen heruntergebrochen. Die flächenbezogenen Nutzungsrestriktionen umfassen beispielsweise aktuelle Raumnutzungen (Wohnen, Industrie, Gewerbe, Verkehr etc.), planerische Vorgaben (Landesentwicklungsplanung, Stromnetzausbau etc.) oder spezifische Schutzbelange (Landschafts-, Natur- und Artenschutz, Erholungsnutzung, Wasserschutzgebiete etc.). Allen Restriktionskriterien wurde darauf aufbauend eine spezifische Konfliktrisikoklasse zwischen eins bis fünf zugewiesen. In diesem Sinne wurden neben dem Ausschluss fünf Konfliktrisikoklassen definiert, bei denen eine Realisierungsquote zwischen 5 und 100 % angenommen wurde. Die Konfliktrisikoklassen der sich auf einer Fläche überlagernden Kriterien (Flächenkategorien) wurden anschließend nach dem Maximalwertprinzip aggregiert, so dass sich die jeweils höchste Konfliktrisikoklasse durchsetzt.

Für die Stadt St. Ingbert geht das Land von einem Ausschlussbereich von 98,91 Prozent aus. Das bedeutet, dass der mögliche Suchraum auf 1,09 Prozent der kommunalen Fläche begrenzt ist. Von diesen 1,09 Prozent sind 0,05 Prozent der höchsten Konfliktrisikoklasse zugeordnet, d.h. dass dort die Realisierungschance bei unter 5 Prozent angesehen wird. Hierzu zählen etwa auch Flächen, die wegen des sogenannten Sichtanflugverfahrens und des EDDR-Circling-Verfahrens in Bezug zum Flughafen Ensheim mutmaßlich nicht realisiert werden können. Allerdings hat das Land in Hinblick auf diese Bereiche eine Einzelfallprüfung zugesagt. Letztlich verbleibt ein Teilflächenziel von 0,05 Prozent der Gemeindefläche, die St. Ingbert ausweisen muss. Bei einer Gesamtfläche von 4.995 ha entspricht dies 2,43 ha. Erfahrungsgemäß entspricht dies dem Flächenbedarf einer einzigen Anlage, weil zur Ver-meidung der Verschattung der Windenergieanlagen ein Abstand des vierfachen Rotordurchmessers, also etwa 600 m eingehalten werden muss. Deshalb wäre auch eine Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Sulzbach möglich. Zur Plausibilisierung der Landesstudie und der Flächenvorgaben zur Windkraftnutzung für St. Ingbert hat die Verwaltung in der Zwischenzeit eine sogenannte Weißflächenkartierung bei einem Planungsbüro in Auftrag gegeben. Mit entsprechenden Ergebnissen ist im Sommer zu rechnen. Die Ergebnisse würden im zuständigen Ausschuss vorgestellt werden.

  • welchen Beitrag die Windkraft im Optimalfall nach heutiger Technik an der Energiedeckung leisten könnte.

Könnte eine Anlage in St. Ingbert errichtet werden, so könnte diese mit einer Leistung von sechs Megawatt und 2.500 Volllaststunden rd. 15. Mio. Kilowattstunden erzeugen. Dies entspricht einem Anteil am Stromabsatz der Stadtwerke von etwas über acht Prozent.

 

  • ob bzw. welches wirtschaftliche Potential die Stadtverwaltung sieht angesichts der gesetzlichen Verpflichtung für Betreiber neuer Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen, die Standort-Gemeinden am Ertrag zu beteiligen bzw. ob und welche PPP-Modelle ergänzend möglich wären.

Die Stadt könnte zunächst über die im Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz festgelegte Zahlung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde über 20 Jahre, somit 30.000 € rechnen.

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Finanz. Auswirkung

Mittel für das Gutachten in Höhe von 7.996,80 € brutto stehen im Haushaltsplan im Produkt 5.1.10.01 Sachkonto 552500 bereit.

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Anlagen

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