Beschlussvorlage - 2024/1327 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den weiteren Beauftragungen von Gewerken für die beiden Freiwilligen Ganztagsschulen an der Südschule und Albert-Weisgerber-Schule wird zugestimmt.   

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Erläuterung

Die Baumaßnahmen für die beiden Freiwilligen Ganztagsschulen an der Südschule und Albert-Weisgerber-Schule wurden zwischenzeitlich begonnen. Für die weiteren Beauftragungen und Vergabeverfahren stehen im derzeitigen Doppelhaushalt 2023-2024 nicht ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

Derzeit ist die Aufstellung des Nachtragshaushalts 2024 und die Abstimmung mit dem LAVA in Bearbeitung.

 

Nach § 87 Abs. 1 Satz 2 KSVG gelten für die Nachtragssatzung die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend.

In entsprechender Anwendung darf die Gemeinde gemäß § 88 Abs. 1 KSVG in der Vorläufigen Haushaltsführung insbesondere Bauten, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen.

Nach herrschender Meinung sind unter "Fortsetzen" nicht nur die Leistungen von Auszahlungen aufgrund vorliegender Rechnungen, sondern auch die Erteilung von weiteren Aufträgen zu verstehen.

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Finanz. Auswirkung

Nach Genehmigung des Nachtragshaushaltes mit den einzustellenden Verpflichtungsermächtigungen sind Mittel in erforderlicher Höhe für die Durchführung der Bauprojekte auf den Buchungsstellen 1.1.11.02/1002.783050 Neubau der Freiwilligen Ganztagsschule Südschule (Baumaßnahme) und 1.1.11.02.1396.783050 Neubau der Freiwilligen Ganztagsschule an der Albert-Weisgerber-Schule (Baumaßnahme) vorhanden.

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