Ortsratsvorlage - 2024/1281 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die Ortsvorsteherin und die CDU-Ortsratsfraktion bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

 

Die Fachabteilung für Ordnungsaufgaben teilt mit:

Empfehlenswert wäre ein Gespräch im Vorfeld mit einer verantwortlichen Person.

Im Falle einer Lärmbelästigung, die grundsätzlich nur sehr schwer gerichtsfest nachgewiesen werden kann, müsste ansonsten

die Polizei (nach 22.00 Uhr) um Amtshilfe gebeten werden. Diese kann Ruhestörer ermahnen oder im Wiederholungsfall die Lärmquelle (z. B. eine Stereoanlage) einziehen.

Ansonsten sind im GB 3/Ordnungsaufgaben in den letzten Monaten keine Beschwerden hinsichtlich Lärmbelästigung am Dorfgemeinschaftshaus eingegangen.

 

Zudem teilt die Fachabteilung Gebäudemanagement mit:

Das Lärmpegelmessgerät wurde wie darum gebeten, für das DGH EG beschafft und Installiert um die Vorgegebene Grenzwerte überwachen kann. Das Gerät verfügt auch über einen Speicher, woraus man die Daten auslesen und eine Lärmpegelüberschreitung nachweisen kann.

 

Dass ein Hausmeister ständig vor Ort ist, kann und wird definitiv ausgeschlossen, da dies nicht mit dem Arbeitszeitgesetz und auch mit dem personellen Mehraufwand vereinbar ist.

Hier kann ausschließlich nur bei einer drastischen Überschreitung des Lärmpegels, eine    Beendigung durch den Einsatz der Polizei herbeigeführt werden. 

Es gab dieses Jahr (Stand 05.03.2024) noch keine Beschwerden bezüglich Lärmbelästigung oder Weiteres.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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