Information - 2024/1235 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Zukünftig können gemäß der Satzung der Mittelstadt St. Ingbert über die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen Genehmigungen für folgende Plakatierungsmöglichkeiten erteilt werden (pro Partei)

 

  1. Aufstellen von großflächigen Wahl-Werbeträgern (3,60 m x 2,90 m) an 15 Standorten in St. Ingbert (für ca. 2 bis 8 Werbeträgern je nach Standort) sowie
  2. max. 275 Wahlplakate des Formats DIN A 1 oder alternativ 150 Wahlplakate des Formats DIN A 1 und 50 Wahlplakate des Formats DIN A 0 im öffentlichen Verkehrsraum des Stadtgebietes St. Ingbert, einschließlich der Stadtteile

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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