Information - 2024/1224 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 911c "An der Pulvermühle" wurden hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben um Verkaufsflächengrößen und Sortiment wie folgt ergänzt:

  • Einzelhandelsbetriebe mit jeweils weniger als 800 qm Verkaufsfläche
  • Folgende Sortimente sind zulässig (gemäß der St. Ingberter Sortimentsliste):
    • nicht-zentrenrelevante Sortimente, ohne Beschränkung
    • zentrenrelevante Sortimente: nahversorgungsrelevante Sortimente sowie die übrigen nahversorgungsrelevante Sortimente bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von insgesamt 400 qm zur wohnortnahen Grundversorgung

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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