Information - 2024/1206 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Mitteilung Kulturring 2024

 

Die Zuschussobergrenze für den Kulturring 2024 wird aufgrund der vorliegenden Anträge wie folgt festgelegt; die endgültige Zuschusshöhe wird nach Vorlage der Abrechnung festgelegt:

 

Bergkapelle St. Ingbert e. V.                                                                   1.500,00 €

Förderverein Kirchenmusik St. Hildegard e. V.          1.400,00 €

Förderverein Kirchenmusik Martin-Luther-Kirche und Christuskirche    1.500,00 €

Städtisches Orchester e. V. St. Ingbert                     1.500,00 €

 

Abrechnung Kulturring 2023

Die Zuschussgrenze für den Kulturring 2023 wurden aufgrund der vorliegenden Anträge festgelegt; die tatsächliche Zuschusshöhe wurde nach Vorlage der Abrechnung (detaillierte Aufstellung über Aufwendungen und Erträge) unter Berücksichtigung der Zuschussrichtlinien ermittelt und wie folgt ausgezahlt:

Verein

Zuschussobergrenze

Tatsächlich gezahlt

Städtisches Orchester

1.500,00 €

Keine Abrg. erhalten

Bergkapelle St. Ingbert e.V.

1.500,00 €

Keine Abrg. erhalten

Förderverein Kirchenmusik Oberwürzbach e. V.

1.500,00 €

1.500,00 €

Förderverein Kirchenmusik Martin-Luther-Kirche und Christuskirche

1.500,00 €

1.500,00 €

Förderverein Kirchenmusik St. Hildegard e. V.

1.500,00 €

1.433,33 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Summe der festgelegten Zuschussobergrenzen bewegt sich im Rahmen der im Produkt Kulturförderung auf Buchungsstelle 2.5.02.01.531800 geplanten Haushaltsmittel.

 

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