Beschlussvorlage - 2023/1181 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadt St. Ingbert wird der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2027 zugestimmt.

 

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Erläuterung

 

Am 19.12.2022 wurde vom Stadtrat der Doppelhaushalt 2023/2024 einschließlich Finanzplanung 2025 und 2026 verabschiedet.

 

Stellt eine Gemeinde einen Doppelhaushalt auf, so ist gemäß § 7 Abs. 3 KommHVO die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung um ein weiteres Jahr (hier das Jahr 2027) im ersten Haushaltsjahr dem Gemeinderat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen.

 

Trotz der Tatsache, dass in wenigen Wochen bereits mit der Planung des Doppelhaushaltes 2025/2026 begonnen wird und dann eine detaillierte Planung für 2027 erarbeitet wird, besteht die Kommunalaufsicht aufgrund der rechtlichen Vorgaben auf einer Fortschreibung und entsprechenden Beschlussfassung noch in diesem Jahr.

 

Eine einigermaßen aussagekräftige, im Übrigen bekanntermaßen unverbindliche Ergebnis- und Finanzplanung für 2027 konnte zum derzeitigen Zeitpunkt nur von der Kämmerei ohne enge Zusammenarbeit mit den Produktverantwortlichen erstellt werden.  Die Verwaltung hat aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung die Fortschreibung vorgenommen, wohl wissend, dass das unverbindliche Zahlenwerk in wenigen Monaten durch eine aktualisierte Haushaltplanung überholt sein wird.

 

Dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt für das Jahr 2027 wurden zugrunde gelegt:

- Neuschätzung des Gewerbesteueraufkommens

- die aktuelle Steuerschätzung vom Oktober 2023

- die Prognose der Entwicklung der Kreisumlage unter Zugrundelegung der aktuellen

 Umlagegrundlagen

- die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten

- die Preisentwicklung bei den Energiekosten

- der aktualisierte Kapitaldienst unter Berücksichtigung einer neuen Prognose der

 Zinssätze, einer Tilgungsdauer für Baumaßnahmen von 50 Jahren sowie des

 erhöhten Kapitalbedarfs (Stand 20.07.2023) für die Finanzierung der Investitionen bei

 der Ludwigschule, den Neubauten der beiden Freiwilligen Ganztagsschulen

 Südschule und Albert-Weisgerber-Schule und der Baumwollspinnerei (hier ohne den

 Risikozuschlag).

 

Die im Planungszeitraum auftretenden zahlungsmäßigen Unterdeckungen können durch vorhandene Liquidität ausgeglichen werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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