Beschlussvorlage - 2023/1175 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird bis auf weiteres keine Plakattafeln für Wahlwerbung mehr aufstellen.

Im Gegenzug werden bei Wahlen die Plakatierungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum erhöht.

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Erläuterung

Bei der Landtagswahl 2022 wurden erstmalig keine städtischen öffentlichen Plakatanschlagtafeln zur Verfügung gestellt (siehe beigefügter Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2021). Anfragen bzw. Beschwerden in diesem Zusammenhang gingen bei der Verwaltung nicht ein.

Gemäß der Satzung der Mittelstadt St. Ingbert über die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen können Genehmigungen für folgende Plakatierungsmöglichkeiten erteilt werden (pro Partei):

  1. Aufstellen von großflächigen Wahl-Werbeträgern (3,60 m x 2,90 m) an 15 Standorten in St. Ingbert (für ca. 2 bis 8 Werbeträgern je nach Standort) sowie
  2. max. 250 Wahlplakaten des Formats DIN A 1 oder alternativ 150 Wahlplakate des Formats DIN A 1 und 50 Wahlplakate des Formats DIN A 0                           im öffentlichen Verkehrsraum des Stadtgebietes St. Ingbert, einschließlich der Stadtteile

In der Vergangenheit stellte die Mittelstadt St. Ingbert über die zuvor genannten Möglichkeiten hinaus den an der Wahl teilnehmenden Parteien an 11 Standorten im gesamten Stadtgebiet gemeindeeigene Plakatanschlagtafeln für jeweils 20 Plakate in der Größe DIN A 1 (59,4 x 84,1 cm) kostenlos zur Verfügung.

Für die Herstellung, Transport, Beschriftung, Auf- und Abbau sowie anschließende Reinigung dieser Anschlagtafeln fielen in der Vergangenheit im Rahmen der Gesamtaufwendungen des Baubetriebshofes Kosten in Höhe von ca. 5.000€ an.

Die Verwendung von Hohlkammerplakaten, die inzwischen im Rahmen der Wahlwerbung von den Parteien überwiegend genutzt werden, zeigte sich auch in der mangelnden Nachfrage nach Plakatierungsfläche auf den angebotenen Plakatanschlagtafeln.

Aus Sicht der Verwaltung könnte zukünftig auf die großen öffentlichen Plakatanschlagtafeln verzichtet werden. Stattdessen könnten die Plakatierungsmöglichkeiten unter 1. und 2. erhöht werden.

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Finanz. Auswirkung

Einsparungen bei Produkt 1.2.10.01.581400 - Aufwendungen aus der Verrechnung der Leistungen des städtischen Betriebshofes - in Höhe von bis zu 5.000€.

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Anlagen

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