Beschlussvorlage - 2023/1174 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG mit einer
    Bilanzsumme von 315.274.515,48
    und einem Jahresüberschuss in Höhe von 13.832.066,17 € festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss ist der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
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Erläuterung

Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss fest und beschließt auch über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind gemäß § 101 Abs. 3 KSVG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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