Beschlussvorlage - 2023/1151 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 911c "An der Pulvermühle" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB fortgeführt wird. Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Die beigefügten Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, werden gebilligt.
  3. Für den Bebauungsplan Nr. 911c "An der Pulvermühle" wird die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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Erläuterung

Am 23.03.2020 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 911c "An der Pulvermühle" gefasst. Da das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB durchgeführt werden soll, ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen. Auf den vorliegenden Bebauungsplan treffen die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB zu (Lage im Innenbereich und zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 qm).

Das Vorhaben unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind nicht zu erwarten.

Gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB kann von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Es hat dennoch eine freiwillige frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stattgefunden. Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und das Ergebnis der Prüfung in die Planung eingestellt. Die umfänglichen Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Anlage 2 – Abwägung zu entnehmen.

Ein Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung sind gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 nicht erforderlich. Dennoch findet eine Berücksichtigung der Umweltbelange im Rahmen der Begründung und der noch zu treffenden Festsetzungen statt. Zudem wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) gem. § 44 BNatSchG durchgeführt, als auch alle weiteren relevanten Umweltschutzgüter in der planerischen Abwägung auf Ihre Betroffenheit untersucht.

Der Stadtrat billigt nun den vom Büro agstaUMWELT GmbH vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Anlage 2 – Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie Anlage 3 – Begründung.

Ferner beschließt der Stadtrat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Finanz. Auswirkung

Es entstehen Kosten für die Planungsleistungen des Bauleitplanverfahrens in Höhe von voraussichtlich 12.500 EUR brutto. Die Mittel stehen unter 5.1.10.01552500 zur Verfügung.

Weitere Kosten entstehen für die Veröffentlichung der erforderlichen amtlichen Bekanntmachung. Die Mittel werden über den Deckungskreis des GB 6 bereitgestellt.

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Anlagen

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