Beschlussvorlage - 2023/1124 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Mittelstadt St. Ingbert schließt mit der Gemeinde Kirkel die beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Bezüge- und Entgeltabrechnung.

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Erläuterung

Die Gemeinde Kirkel ist vor dem Hintergrund, dass deren Bezügerechnerin ab dem 01.11.2024 in die Freistellungsphase der Altersteilzeitvereinbarung eintreten wird, mit dem Anliegen zur Nutzung der Bezüge- und Entgeltabrechnung der Mittelstadt St. Ingbert an uns herangetreten.   Die hierzu notwendigen personellen Ressourcen stehen zur Verfügung und erhöhen gleichzeitig die Redundanz im Bereich der eigenen Bezüge- und Entgeltabrechnung.  Erste Gespräche auf Sachbearbeiterebene haben bereits stattgefunden. Ziel ist mit Beginn des Jahres 2024 schrittweise- bereits vor dem eigentlichen Start der Zusammenarbeit zum 01.07.2024- im Vorfeld Prozesse zusammen zu begleiten und zu optimieren.

Mit der Gemeinde Kirkel bestehen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit bereits Vereinbarungen in den Bereichen der Verkehrsüberwachung, des kommunalen Ordnungsdienstes, des Standesamtes sowie des Vergabewesens. Diese werden von allen Beteiligten sehr positiv bewertet.

Der Gemeinderat Kirkel hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

-/-

 

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Anlagen

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