Beschlussvorlage - 2023/1022 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Feuerwehrgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung (31)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03); Zentrale Dienste (10); Finanzen (2); Bürgerservice und Ordnung (3)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.12.2023
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Beschlussvorschlag
4. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert
Aufgrund des § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (Amtsbl. I S. 1566) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), hat der Stadtrat der Stadt St. Ingbert in seiner Sitzung vom TT.MM.JJJJ folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert vom 15.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2022, wird wie folgt geändert:
Das Verzeichnis über Kostenersatz und Gebühren zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert wird in Abschnitt I. Personalkosten unter Nr. 4 wie folgt neu gefasst:
"4. Brandsicherheitswache, pro Person 15,00"
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, frühestens zum 01.01.2024 in Kraft.
St. Ingbert, TT.MM.JJJJ
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Erläuterung
Die Wehrführung hat mit E-Mail vom 05.09.2023 darauf hingewiesen, dass die aktuellen Aufwendungen für Brandsicherheitswachen von derzeit 12,50 € nicht mehr zeitgemäß seien, da diese bereits seit 2015 in unveränderter Höhe gewährt werden. Angesichts der aktuellen Energiepreise (Benzin/Diesel) in Verbindung mit den ab 2024 geltenden Mindestlöhnen für die verschiedenen Bereiche (Leiharbeiter 13,50 Euro/Sicherheitspersonal an Verkehrsflughäfen von aktuell 17,76 Euro) wird vorgeschlagen, die Entschädigung je Stunde um 2,50 Euro zu erhöhen.