Beschlussvorlage - 2023/1169 BV
Grunddaten
- Betreff:
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ISEK "Umfeld Kohlenstraße" - Sachstand und weitere Vorgehensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
- Beteiligt:
- Haushalt (20)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Entscheidung
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30.11.2023
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Erläuterung
Im April 2021 hat der Stadtrat die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Bereich "Umfeld Kohlenstraße" beschlossen. Das ISEK ist Teil der Gesamtmaßnahme im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" und zwingende Voraussetzung für den Erhalt weiterer Städtebaufördermittel für aus dem ISEK resultierende Einzelmaßnahmen.
Als Ergebnis wird das ISEK u.a. einen Katalog möglicher Einzelmaßnahmen formulieren.
Im Rahmen der ISEK-Erstellung ist u.a. zwingend eine Bürger-/ Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ursprünglich war die Idee, dass die Bürgerbeteiligung insbesondere seitens des noch zu installierenden Quartiersmanagements, das ebenfalls zwingender Bestandteil des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" ist, vorbereitet, begleitet und durchgeführt wird. In Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) hat sich nun aufgrund der maximal möglichen Laufzeit des Quartiersmanagements die Erforderlichkeit eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens ergeben. Dieses EU-weite Verfahren wird derzeit vorbereitet.
Parallel soll jedoch das ISEK schnellstmöglich weiterbearbeitet und zu Ende gebracht werden. Daher soll die Öffentlichkeitsbeteiligung nun ohne Einbeziehung eines Quartiersmanagements Anfang des Jahres 2024 durchgeführt werden. Hierzu sollen der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Eckpunkte und Ziele des ISEK vorgestellt werden und ggf. weitere Anregungen gesammelt werden.
Die Ausführungen des ISEK werden parallel weiterbearbeitet und nach Einarbeitung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Beschlussfassung in den Gremien erfolgen.
Bis Anfang Dezember muss dem MIBS ein verbindlicher Zeitplan für die weiteren Schritte des ISEK vorgelegt werden, da seitens des Ministeriums auf die Maßgabe verwiesen wurde, ein ISEK spätestens 3 Jahre nach Programmaufnahme abzuschließen.
Nachfolgend wird daher der weitere Zeitplan nochmals zusammengefasst:
- Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang 2024 (Januar/ Februar)
- Parallel bzw. anschließend weitere Ausarbeitung des ISEK mit Benennung von Einzelmaßnahmen
- Abstimmung mit dem MIBS sowie weiteren Behörden und Trägern öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden)
- Beschlussfassung in den Gremien (Sitzungsrunde April 2024)
Finanz. Auswirkung
Die Kosten für die Erstellung des ISEK belaufen sich auf 46.981,20 EUR brutto. Mittel für die Erstellung des ISEK sind auf der HH-Stelle 5.1.10.02.552500 eingestellt. Die Kosten für die Erstellung des ISEK sind förderfähig. Ein Zuwendungsbescheid liegt vor, der derzeit einen Eigenanteil der Stadt von 15.666,67 EUR ausweist.
