Antragsvorlage - 2023/1133 AN

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die Verwaltung hat mit Beschluss vom 14. Juli 2022 vom Stadtrat den Auftrag zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 14.01 „Feuerwehrgerätehaus Oberwürzbach“ erhalten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Standort „Hirschental“. Diese Entscheidung resultiert aus der Standortalternativenprüfung, die durch die Verwaltung im Vorfeld durchgeführt und den Gremien vorgestellt wurde. Ergebnis dieser Prüfung war, dass die anderen Alternativstandorte aus verschiedenen Gründen (Eigentumsverhältnisse, Kosten, benötigte Fläche u.ä.) zum damaligen Zeitpunkt ausgeschlossen werden konnten.

Die Wehrführer der Feuerwehr wurden in den Austausch mit den Planern eingebunden. 

In der Zwischenzeit hat sich ergeben, dass die Lage einer Gashochdruckleitung der Creos GmbH im Gebiet zu erheblichen Einschränkungen beim Bau des Gerätehauses führt. Demzufolge wurden gemeinsam mit Creos, Feuerwehr und Ortsvorsteherin die planerischen Möglichkeiten zur Umsetzung des Gebäudes erörtert. Man kam zu dem Schluss, dass eine Umverlegung der Gashochdruckleitung unumgänglich ist. Die Creos GmbH hat die Kosten für eine Umverlegung auf 291.372,46 € zuzüglich Mehrwertsteuer geschätzt.

Zusätzlich zu den anfallenden Kosten für eine Umverlegung der Gashochdruckleitung kämen Kosten für den erforderlichen Ausgleich der Waldflächen im Hirschental und langwierige planungsrechtliche Verfahren zur Ausgliederung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet. Eine Realisierung am Standort Hirschental wäre daher umweltrechtlich schwierig, durch die umweltrechtlichen Beschränkungen des Baufeldes wären erhebliche Mehrkosten bei der Gründung erforderlich gewesen. 

Diese Faktoren haben in ihrer Gesamtheit zur Entscheidung bzgl. einer erneuten Alternativenstandort- und Kostenprüfung geführt (diese ist in der Anlage tabellarisch aufgeführt). Verglichen wurden die Areale:

  • Hirschental
  • Sportplatz
  • Fuhrweg
  • Kesselwald

Dieser Standortabgleich wurde der Feuerwehr und dem Ortsrat in einem gemeinsamen Termin am 20. Oktober 2023 im Detail vorgestellt.

Die Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang um Kontaktaufnahme der Eigentümer gebeten, deren Grundstücke für eine Umsetzung des Vorhabens im Fuhrweg und im Kesselwald erforderlich wären. Diese Eigentümer sind von der Verwaltung bereits mit der Frage der Verkaufsbereitschaft angeschrieben worden, eine Antwort steht aus.

Die Verwaltung soll als Ergebnis der Sitzung am 20. Oktober 2023 zusätzlich zu den in der Anlage dargestellten Standorten weitere Flächen prüfen:

  • Altstandort der Feuerwehr in der Steckentalstraße 35
  • Fläche am Ende der Steckentalstraße
  • Fläche in der Talstraße / Höhe Friedhofstraße / Hauptstraße

Die Prüfung ist aktuell in der Bearbeitung. Des Weiteren wird aktuell zusätzlich die Eignung von einzelnen Flächen im Umfeld des Sportplatzes, die als Ersatzstandort für Parkplätze im Falle einer Nutzung des Bereiches „Sportplatz“ in Betracht gezogen wurden, geprüft.

Aus dem Ortsrat entstand ferner die Bitte um Einberufung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Ortsrat, Sportverein und Feuerwehr, die sich mindestens einmal im Monat austauschen soll. Die Verwaltung wird voraussichtlich noch im Dezember 2023 eine erste Sitzung einberufen.

Die nächsten Planungsschritte / Zeithorizonte sind voraussichtlich:

  • Abschluss der Standortprüfung bis Ende Dezember 2023 > Vorberatung der Ergebnisse in einer noch zu terminierenden Ortsratssitzung Oberwürzbach Anfang 2024
  • Beschlussfassung über finalen Standort sowie Auftragsvergabe der Planungsleistungen an ein Architekturbüro in der Sitzung des Stadtrats am 27. Februar 2024
  • Abstimmung über Erfordernis eines Bauleitplanverfahrens für finalen Standort > eventuell Anpassung des Auftrages mit dem Planungsbüro „Argus Concept“
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Finanz. Auswirkung

Die Buchungsstelle für die Erarbeitung des Architektenentwurfs ist 1.1.11.02/4303.783050.

Kosten für das eventuell einzuleitende Bauleitplanverfahren sind unter 5.1.10.01 552500 abgebildet.

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Anlagen

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