Ortsratsvorlage - 2023/0918 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die Stadtverwaltung war der Auffassung, dass der Ortsrat die folgende Stellungnahme des zuständigen Straßenbaulastträgers für die L 111 (St. Ingberter Straße) und die L 241 (Rohrbacher Straße), des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS), vom 11.08.2022 schon zur Kenntnis erhalten hat. Für die verspätete Vorlage dieses Schreibens entschuldigt sich die Stadtverwaltung.

Der LfS schreibt folgendes:

 

"Sehr geehrter Herr Diederichs,

aus den von Ihnen übermittelten Unterlagen für ein Durchfahrtsverbot für LKW ab 7,5 t innerhalb für den Bereich der L 111 und L 241 innerhalb des Ortsteils Hassel liegen keinerlei Gründe vor, die eine solche Verkehrsrechtliche Anordnung aus verkehrsrechtlicher Sicht rechtfertigen würden.

Gerade der Widmungszweck einer Landstraße spielt anhand der Kommentierung zur StVO hierbei eine wesentliche Rolle. So dient z. B. die L 111 auch als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle St. Ingbert- Mitte. Für den übrigen LKW-Verkehr müsste somit eine Umleitung eingerichtet werden, so dass die Autobahn zu erreichen ist. Hier käme lediglich eine Umleitung über Oberwürzbach in Frage. Dies wäre ebenfalls mehr als fragwürdig, da Sie hierdurch die Verkehrsbelastungen und auch wohl die Bürgerbeschwerden in andere Ortsteile Ihrer Stadt verlagern.

Auch im Hinblick auf die L 241 käme es zur Mehrbelastungen innerhalb der OD Rohrbach.

Weiterhin bestehen Zweifel, dass der weit überregionale Verkehr, welcher die Industriegebiete im Verlauf der BAB 6 zwischen St. Ingbert- Mitte und Rohrbach/Hassel als Ziel hat, überhaupt den Bereich der OD Hassel befährt."

 

Wie im Schreiben dargestellt, bittet die Stadtverwaltung den Ortsrat darum Gründe zu nennen, die ein Durchfahrtsverbot rechtfertigen.

 

Diese werden anschließend dem LfS zeitnah zur Abwägung vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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