Ortsratsvorlage - 2023/1095 OV
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Untergeschoss Dorfgemeinschaftshaus Oberwürzbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Gebäudemanagement (65)
- Bearbeiter:
- Tamara Barrois
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Kenntnisnahme
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23.11.2023
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Erläuterung
Die Ortsratsfraktion der SPD und der CDU bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Die Verwaltung teilt folgendes mit:
Gemäß der der Nutzung- und Entgeltordnung für städtische- Sport- u. Mehrzweckhallen sowie sonstige Räume und Einrichtungen und des städtischen Mobiliars der Mittelstadt St. Ingbert
ist im Anhang 5 der Betrag von 5,00 EUR pro Std für die Mietgruppe A sprich für Stadtangehörige Vereine festgelegt. Das Untergeschoss soll auch diesen Betrag in der gleichen Höhe beibehalten. Sh. Anlage Nutzungs- und Entgeltordnung
Rein die Räumlichkeit in der die Vereine Ihren Sport ausüben sind gleichwertig mit der Räumlichkeit aus dem Obergeschoss. Somit wäre ein verringerter Kostenbeitrag nicht gerechtfertigt.
Aspekte zur Vermietung des DGH
Um zukünftig ein erhöhtes Personenaufkommen bei den Örtlichkeiten Oberwürzbachhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Kindergarten zu vermeiden, werden keine „Großveranstaltungen“ parallel durchgeführt werden. Dies bedeutet es wird derjenige den Vorzug für eine geplante Veranstaltung erhalten der als erstes sein „Event“ anmeldet. Die Begrifflichkeit Großveranstaltung müsste von den Mitgliedern des Ortsrates näher präzisiert und definiert werden, damit eine entsprechende Handlungsanweisung vorliegt nach der geplant und vermietet werden kann. Unter diesem Themenfeld würde auch die Dorfmitte am Bach fallen. Dies würde bedeuten, dass auch parallel Großveranstaltungen bei der Dorfmitte am Bach, Dorfgemeinschaftshaus, Oberwürzbachhalle und Kindergarten nicht mehr möglich wären.
Umsetzung der Forderungen bzgl. Untergeschoss Dorfgemeinschaftshaus
Bezüglich der Vorgehensweise bei der Vermietung für Vereine, gibt es keine Priorisierung, sondern der am ehesten eine Anfrage stellt und die Räumlichkeit anmietet, hat das Vorrecht.
Gemäß der der Nutzung- und Entgeltordnung für städtische- Sport- u. Mehrzweckhallen sowie sonstige Räume und Einrichtungen und des städtischen Mobiliars der Mittelstadt St. Ingbert ist im Anhang 5 der Betrag von 5,00 EUR pro Std für die Mietgruppe A für Stadtangehörige Vereine festgelegt. Das Untergeschoss soll auch diesen Betrag in der gleichen Höhe beibehalten.
Rein die Räumlichkeit in der die Vereine Ihren Sport ausüben sind gleichwertig mit der Räumlichkeit aus dem Obergeschoss.
Ausstattungsgegenstände
Tische, Stühle und Garderobe sind zwischenzeitlich geliefert. Die Teeküche ist kurz vor der Fertigstellung einer betriebsbereiten Montage.
Weitere Anfragen für Ausstattungsgegenstände sind gestartet:
- Geschirr
- Außenaschenbecher
- Beamer
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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631,1 kB
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