Beschlussvorlage - 2023/0947 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk St. Ingbert-Rohrbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Entscheidung
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15.11.2023
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Erläuterung
Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk St. Ingbert-Rohrbach, Herrn Günter Weiland, endete mit Ablauf des 10. April 2023. Daher muss die Stelle der Schiedsperson für den Schiedsbezirk St. Ingbert-Rohrbach neu besetzt werden.
Die Stelle der Schiedsperson im Schiedsbezirk St. Ingbert-Rohrbach ist gemäß Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift zu § 3 SSchO in geeigneter Form bekanntzumachen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können. Die Veröffentlichung einer entsprechenden Ausschreibungsannonce wurde in den örtlichen Medien öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus wurde die Ausschreibung auf der Internetseite der Stadt St. Ingbert veröffentlicht.
Bis dato liegen 2 Bewerbungen für das Schiedsamt vor. Die Bewerbungsunterlagen sind als Anhang im nichtöffentlichen Teil der Sitzungseinladung beigefügt.
Es handelt sich um die Bewerberin Frau Christiane Faust und den Bewerber Herrn Oliver Fürst. Beide haben sich bereit erklärt für das Amt zu kandidieren.
Schiedsleute werden nach § 3 Absatz 1 der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) in Verbindung mit § 73 Absatz 3 Nr. 10 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom jeweiligen Ortsrat des betreffenden Gemeindebezirks für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Wahl ist nach § 74 Nr. 11 in Verbindung mit § 46 KSVG durch geheime Abstimmung in öffentlicher Sitzung durchzuführen.
Die zu Schiedspersonen Gewählten bedürfen der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichtes St. Ingbert.