Beschlussvorlage - 2023/0995 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes wird das Gebiet der Stadt St. Ingbert für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen in folgende Wahlbereiche eingeteilt:

 

Wahlbereich I:  Stadtteil St. Ingbert-Mitte

Wahlbereich II: Stadtteil St. Ingbert-Rohrbach

Wahlbereich III: Stadtteil St. Ingbert-Hassel

Wahlbereich IV: Stadtteil St. Ingbert-Oberwürzbach

Wahlbereich V: Stadtteil St. Ingbert-Rentrisch

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Erläuterung

Die Landesregierung hat gemäß § 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) als Wahltag für die Gemeinde- und Stadtratswahlen Orts- und Bezirksratswahlen, Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung Sonntag, den 09. Juni 2024 bestimmt.

Gemäß § 4 Absatz 2 KWG ist das Wahlgebiet vom Stadtrat für die Aufstellung von Bereichslisten in Wahlbereiche einzuteilen. Die Wahlbereiche sollen einen oder mehrere benachbarte Gemeindeteile (Stadtteil, Ortsteile) umfassen.

Wie schon bei den vergangenen Kommunalwalen schlägt die Verwaltung vor, die Wahlbereiche entsprechend den Stadtteilen (St. Ingbert-Mitte, St. Ingbert-Rohrbach, St. Ingbert-Hassel, St. Ingbert-Oberwürzbach, St. Ingbert-Rentrisch) zu bilden.

 

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Finanz. Auswirkung

-keine-

 

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