Beschlussvorlage - 2023/0995 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalwahlen 2024 - Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Thea Holzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.10.2023
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes wird das Gebiet der Stadt St. Ingbert für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen in folgende Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich I: Stadtteil St. Ingbert-Mitte
Wahlbereich II: Stadtteil St. Ingbert-Rohrbach
Wahlbereich III: Stadtteil St. Ingbert-Hassel
Wahlbereich IV: Stadtteil St. Ingbert-Oberwürzbach
Wahlbereich V: Stadtteil St. Ingbert-Rentrisch
Erläuterung
Die Landesregierung hat gemäß § 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) als Wahltag für die Gemeinde- und Stadtratswahlen Orts- und Bezirksratswahlen, Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung Sonntag, den 09. Juni 2024 bestimmt.
Gemäß § 4 Absatz 2 KWG ist das Wahlgebiet vom Stadtrat für die Aufstellung von Bereichslisten in Wahlbereiche einzuteilen. Die Wahlbereiche sollen einen oder mehrere benachbarte Gemeindeteile (Stadtteil, Ortsteile) umfassen.
Wie schon bei den vergangenen Kommunalwalen schlägt die Verwaltung vor, die Wahlbereiche entsprechend den Stadtteilen (St. Ingbert-Mitte, St. Ingbert-Rohrbach, St. Ingbert-Hassel, St. Ingbert-Oberwürzbach, St. Ingbert-Rentrisch) zu bilden.
