Beschlussvorlage - 2023/0960 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Den Maßnahmen zur Umsetzung des Bäderkonzepts sowie der Übernahme der uneingeschränkten Haftung durch Gewährträgerschaft für die sich aus der Mitgliedschaft der Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH (BBS) bei der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK) ergebenden Verpflichtungen wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt nach erfolgter Anzeige bzw. Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, an der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen auf Ebene der BBS mitzuwirken und eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Stadt gegenüber der ZVK abzugeben.
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Erläuterung

Im Rahmen der Reorganisation der Gesellschaftsstruktur und Optimierung der Prozesse und der Kostenstruktur im Bäderbereich soll die Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH (BBS) neben dem Eigentum an den Bädern in St. Ingbert auch deren Betrieb unterhalten. Die Bäderbetriebsgesellschaft St. Ingbert mbH (BBI), deren Geschäftsanteile derzeit zu je 50 % von der Stadtwerke St. Ingbert GmbH und der FAMIS gehalten werden, und die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen bis Ende des Jahres 2023 die Betriebsführung der Bäder übernommen hat, soll nicht weiter fortgeführt werden. Es ist beabsichtigt, dass die Stadtwerke St. Ingbert GmbH die Geschäftsanteile des Gesellschafters FAMIS zum Wert des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft übernimmt und die BBI im Anschluss auf den verbleibenden (dann alleinigen) Gesellschafter Stadtwerke St. Ingbert GmbH verschmolzen wird.

 

Das Personal der BBI wird auf die Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH (BBS) übergeleitet. Damit die BBS (wie vormals auch die BBI) Mitglied in der ZVK werden kann und die Mitarbeiter weiterhin - wie bisher bei der BBI - abgesichert sind, ist die Abgabe einer solchen Erklärung durch die Stadt St. Ingbert, deren Text von der ZVK verbindlich vorgegeben wird, auch zugunsten der BBS erforderlich. Ein versicherungsmathematisches Gutachten beziffert die dem ausscheidenden Mitglied BBI zurechenbaren und auf das neue Mitglied BBS übergehenden Verpflichtungen zum 31.12.2022 bei einem Zinssatz von 0,25 % auf 2.674.271 €. Für diese Verpflichtungen der BBS muss die Stadt die Gewährträgerschaft übernehmen.

 

Anstelle der BBI wird die BBS künftig einen externen Dienstleister mit der technischen Betriebsführung des Bades (Hallen-und Freibad) beauftragen und mit diesem einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abschließen. Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wurde durchgeführt und steht kurz vor dem Abschluss Die kaufmännische Geschäftsbesorgung werden künftig die Stadtwerke St. Ingbert auf Basis des überzuleitenden, bislang zwischen BBI und SWI geltenden Vertrages unmittelbar gegenüber der BBS erbringen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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