Beschlussvorlage - 2023/0945 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Zwischen Schlachthofstraße und Alleestraße" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen:

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht

für den Bereich „Zwischen Schlachthofstraße und Alleestraße"

 

Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 19. Ok-tober 2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Satzungsgebiet

Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung St. Ingbert:

Flur 10, Flurstücksnummern

2326/32

2336/37

2336/38

2336/46

2336/51

2336/53

2336/54

2336/55

2336/68

2348/10

2494/4

2336/70

2336/71

2494/10

2494/8

2336/74

2326/13

2326/25

2326/27

2336/19

2336/29

2336/73

2326/49

2326/51

2336/58

2326/31

2326/50

2326/52

2336/49

2336/59

2336/60

2273/14

2292/5

2292/9

2326/53

2326/15

2326/28

2326/68

2326/65

2326/67

2326/39

2326/59

2336/41

2336/43

2336/47

2336/44

 

 

 

Flur 11, Flurstücksnummern

2501/10

2501/11

2501/15

2501/16

2501/17

2501/18

2501/19

2501/20

2501/21

2501/22

2501/23

2501/25

2501/3

2501/6

2501/7

2505/10

2505/13

2505/14

2505/8

2501/26

2522/6

2522/3

2502/6

2521

2559/2

2562/10

2562/13

2562/14

2562/15

2562/17

 

Flur 14, Flurstücksnummern

3473/182

3473/183

3473/186

3473/195

3473/194

3473/216

 

Flur 19, Flurstücksnummern

4551/26

4551/27

4551/32

4551/33

4551/34

4551/35

4551/36

4551/41

4551/42

4551/53

4551/50

4551/49

 

Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um einen Bereich zwischen Schlachthofstraße und Alleestraße. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Alten Schmelz und des ehemaligen Neumanngeländes hin zu dem neuen CISPA-Standort und Innovation Campus sollen die vorgenannten Grundstücke mit einem Vorkaufsrecht belegt werden, um auf diesen mittel- bis langfristig weitere Entwicklungsflächen umsetzen/ bereithalten zu können.

Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 2 Vorkaufsrecht

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 3 Anwendungsgrundlagen

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem mittel- bis langfristig städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

 

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

St. Ingbert, 19. Oktober 2023

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

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Erläuterung

Dem Bereich zwischen der Schlachthofstraße und Alleestraße würde nach Umsetzung der Entwicklungen im Bereich der Alten Schmelz hin zum CISPA Innovation Campus und den Planungen im Bereich des ehemaligen Neumanngeländes eine wesentliche Rolle für ggf. mittel- bis langfristige weitere Erweiterungen aus dem CISPA-Kontext und Umfeld zukommen. Langfristig kann hier ein Lückenschluss zwischen den Entwicklungen im Bereich des CISPA Innovation Campus und des nördlich gelegenen DNA-Geländes erfolgen. Um diese Entwicklungen umsetzen zu können, wäre der Erwerb der Grundstücke erforderlich. Damit die Stadt eine nachhaltige Stadtentwicklung betreiben und gewährleisten kann, wird eine Vorkaufsrechtesatzung für diese Grundstücke erlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten der Veröffentlichung der Satzung stehen unter der Buchungsstelle 5.1.10.01.553500 bereit.

 

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Anlagen

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