Beschlussvorlage - 2023/0940 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt verzichtet auf die Ausübung des ihr nach dem Grundbuch von St. Ingbert Blatt 22892 eingetragenen Vorkaufsrechts für das Grundstück

Gemarkung St. Ingbert, Flur 7, Fl.St.Nr. 1578/187, Industrie- und Gewerbefläche, Handel und Dienstleistung, Im Oberen Werk 1, groß 2.300 qm.

 

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Erläuterung

Mit Schreiben vom 20. Juli 2023 wurde vom Notar der Verkauf des Grundstücks Im Oberen Werk 1, Fl.St.Nr. 1578/187, Gemarkung St. Ingbert, angezeigt und um Mitteilung gebeten, ob die Stadt von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.

Auf dem in Rede stehenden Grundstück befindet sich bereits ein Gebäude, das den Vorgaben des Bebauungsplanes, auch hinsichtlich der Nutzung, entspricht. Derzeit bestehen seitens der Stadt keine Bestrebungen, städtebauliche Maßnahmen in diesem Bereich durchzuführen. Die ggf. zukünftige Nutzung des Gebäudes muss sich ebenfalls nach den Vorgaben des Bebauungsplanes richten.

Das betroffene Grundstück ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.

Das Vorkaufsrecht bleibt weiterhin zur Sicherheit für die Stadt im Grundbuch verankert.

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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