Beschlussvorlage - 2023/0939 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert verzichtet auf die Ausübung des ihr nach dem Grundbuch von St. Ingbert Blatt 23787 und dem Erbbaugrundbuch von St. Ingbert Blatt 23788 eingetragenen Vorkaufsrechts für die Grundstücke

Gemarkung St. Ingbert, Flur 7

Fl.St.Nr. 1578/190, Industrie- und Gewerbefläche, Betriebsfläche Versorgungsanlage Dudweilerstraße, groß 34 qm und

Fl.St.Nr. 1578/184, Industrie- und Gewerbefläche, Gebäude und Freifläche Versorgungsanlage Dudweilerstraße, groß 11 qm.

 

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Erläuterung

Mit Schreiben vom 18. Juli 2023 wurde vom Notar der Verkauf der Grundstücke Fl.St.Nr. 1578/184 und 1578/190, Gemarkung St. Ingbert, angezeigt und um Mitteilung gebeten, ob die Stadt von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.

An diesen Grundstücken sowie an einer weiteren Parzelle besteht ein Erbbaurecht auf die Dauer von 50 Jahren. In Zuge dessen wurde auch das Vorkaufsrecht in das o.g. Grundbuch bzw. Erbbaugrundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht an den Flurstücken 1578/184 und 1578/190 wird aufgehoben und das Vorkaufsrecht im Grundbuch gelöscht.

Die hier in Rede stehenden Flurstücke sollen zum Zwecke der Errichtung einer Trafostation genutzt werden. Aufgrund der Lage und der Größe der Grundstücke besteht seitens der Stadt St. Ingbert kein Bedarf und keine Bestrebungen, städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus besteht für das Gebiet "Drahtwerk Nord" ein Bebauungsplan, der Vorgaben für die Entwicklung des Bereiches trifft.

Die betroffenen Grundstücke sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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