Beschlussvorlage - 2023/0927 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Zur Entlastung der betroffenen Familien wird von der Erhebung von Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung der Mittelstadt St. Ingbert in der jeweils gültigen Fassung für die Beisetzung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres abgesehen.

2. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt, für das Bestattungswesen Vorschläge zur Einrichtung einer Härtefallkommission zu erarbeiten.

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Erläuterung

Aus der Mitte des Stadtrates wurde an die Verwaltung die Bitte herangetragen, Familien, welche durch den Sterbefall eines Kindes bereits emotional sehr belastet sind, nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten und daher für Beisetzungen von Kindern keine Gebühren zu erheben. Dies sollte bereits in einer neuen Friedhofsgebührensatzung berücksichtigt werden. Dieser Wunsch wurde aus Sicht der Verwaltung kritisch gesehen und ein Prüfauftrag an einen Fachanwalt erteilt. Im Ergebnis teilt dieser die Auffassung der Verwaltung. Aus diesem Grund werden in der neuen Friedhofsgebührensatzung auch Kindergräber mit den zu erhebenden Gebühren ausgewiesen.

Allerdings kann der Stadtrat im Rahmen seiner Etathoheit durch Beschluss auf zu erhebende Gebühren bei einer Kinderbestattung verzichten. Das dabei entstehende Gebührendefizit wird über den allgemeinen städtischen Haushalt ausgeglichen.

Zur Entlastung der betroffenen Familien schlägt die Verwaltung daher vor, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von der Gebührenerhebung abzusehen 

Eine würdige Bestattung sicherzustellen, ist wichtige kommunale Aufgabe. Im Rahmen der Neufestsetzung der Satzungen ist aufgefallen, dass eine Regelung zur Hilfe in Härtfällen - unabhängig vom Alter der Verstorbenen - fehlt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, Vorschläge für eine entsprechende Härtefallkommission zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Abhängig von der Häufigkeit verringern sich Gebührenerträge und Kostendeckungsgrad

 

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