Beschlussvorlage - 2023/0922 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunale Zusammenarbeit - Rufbereitschaft Unterbringung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Personal, Organisation, Digitalisierung und IT (012)
- Bearbeiter:
- Thomas Wunn
- Beteiligt:
- Personalrat; Frauenbeauftragte; Familie, Soziales und Integration (5)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.07.2023
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Erläuterung
In 2016 wurde der Rufbereitschaftsdienst zur Unterbringung psychisch erkrankter Personen zentralisiert und wird seit diesem Zeitpunkt von der Landeshauptstadt Saarbrücken abgedeckt. Eine öffentlich -rechtliche Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Saarbrücken und Mittelstadt St. Ingbert wurde abgeschlossen.
Seit dem 16.03.2022 hat nunmehr das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG die Bestimmungen des ehemaligen Unterbringungsgesetz - UBG ersetzt. Dies räumt erneut die Möglichkeit einer entsprechenden Zusammenarbeit im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Unterbringungsbehörden.
Mit einem Schreiben vom 13.09.2022 stellte die Landeshauptstadt Saarbrücken glaubhaft dar, dass die Entwicklung der Personalkosten seit 2016 einer gemittelten Steigerung von 15% unterliegt.
Bislang entfielen für die Stadt St. Ingbert Bereitstellungskosten in Höhe von 1.208,23 Euro jährlich an. Für die Fortführung der Zusammenarbeit ergäbe sich ein aktueller anteiliger Kostenbeitrag in Höhe von 1.389,47 Euro.
Die Steigerung war im Jahresschnitt (Berechnung seit 2016) jeweils drei Prozent, so dass dieser Wert auch auf die Dynamisierung der zu erwartenden Besoldungs- und Tariferhöhungen angewandt werden sollte.
Durch eine Besoldungserhöhung im Beamtenbereich wir die Dynamisierung einmalig in 2023 mit sechs Prozent gerechnet.
Ab 2024 soll dann die regelmäßige Dynamisierungshöhe von drei Prozent fortlaufend angesetzt werden. Von der Landeshauptstadt wird jedoch angesichts des aktuellen Inflationsgeschehens darauf hingewiesen, dass weitere Planungen durchaus unterjährig einer Prüfung unterliegen können.
Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt sowie dem Justitiariat wird durch den Geschäftsbereich Familie, Soziales und Integration der Erhöhung zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,3 kB
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