Beschlussvorlage - 2023/0896 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Werkleitung des Abfall-Bewirtschaftungs-Betriebes (ABBS) der Mittelstadt St. Ingbert – Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

 

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Erläuterung

Entlastung der Werkleitung des Abfall-Bewirtschaftungs-Betriebes (ABBS) der Mittelstadt St. Ingbert – Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert
für das Wirtschaftsjahr 2019

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Markus Hafner, Saarbrücken endete mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und hat eine den Vorschriften entsprechende Führung des Abfall-Bewirtschaftung-Betriebes St. Ingbert (ABBS) durch die Werkleitung bestätigt.

Der Eigenbetrieb ist gemäß § 12 der Betriebssatzung verpflichtet, die Bestimmungen des zweiten Teils der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden und somit einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diesen nach § 124 KSVG sowie der Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung prüfen zu lassen. Nach § 124 Abs. 3 KSVG hat sich die Prüfung auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erstrecken. Bei der Prüfung wurden demnach auch die Vorschriften des § 53 Abs.1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet.

Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Betriebes zum 31.12.2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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