Beschlussvorlage - 2023/0887 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorgestellten Entwurfsplanung inkl. dazugehöriger Kostenberechnung wird zugestimmt und die Planungen in Hybridbauweise ( Massivbau im UG + EG und Holzbau im 1. OG ) weiter vorangetrieben.
  2. Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 2.025.937,76€ brutto sind zusätzlich zu den bereits in der Finanzplanung formulierten Haushaltsmitteln im Doppelhaushalt 2025/2026 ( 2.600.000,00€ ) einzuplanen – somit ergibt sich eine Summe von 4.625.937,76€.
  3. Dem vorgestellten Heizkonzept ( autarke Lösung aus Wärmepumpe und Gasheizung inkl. PV-Anlagen ) wird zugestimmt.
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Erläuterung

Auf Grundlage der in der Stadtratssitzung vom 23.03.2023 vorgestellten Planung inkl. TGA-Konzept für den FGTS-Neubau an der Albert-Weisgerber-Schule wurde im Zuge der Leistungsphase 3 die Entwurfsplanung inkl. dazugehöriger Kostenberechnung seitens der mit der Planung beauftragten Fachplaner durchgeführt. Diese werden in der Sitzung präsentiert.

 

Nach Kostenberechnung ( Stand 19.06.2023 ) betragen die Gesamtkosten der Neubaumaßnahme 6.897.937,76€ brutto. Dies ergibt eine Abweichung von 1.765.292,14€ zu der Kostenschätzung aus 2021 ( 5.132.645,62€ ), die Grundlage der Ausschreibung war. Diese Abweichung wird in der beigefügten Anlage plausibilisiert.

 

Im Doppelhaushalt 2023 / 2024 sind für diese Neubaumaßnahme "FGTS Albert-Weisgerber-Schule" Mittel in Höhe von 2.272.000,00€ ( 472.000,00€ aus Vorjahren / 1.800.000,00€ in 2024 ) eingestellt. In der Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind Mittel in Höhe von 2.600.000,00€ eingeplant. Somit ergibt sich ein Defizit in Höhe von 2.025.937,76€. Diese fehlenden Mittel sind zusätzlich zu den bereits geplanten Haushaltsmitteln in den Finanzplanungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 bereitzustellen.

 

Nach aktueller Rücksprache mit dem Ministerium für Bildung und Kultur können derzeit noch keine genauen Förderquoten und Fördermodalitäten zu den derzeit in Bearbeitung befindlichen Investitionsprogrammen genannt werden. Mit Schreiben vom 31.01.2023 wurde seitens des Ministeriums für Bildung und Kultur mitgeteilt, dass per se eine allgemeine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die gesetzliche Regelung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgesprochen wurde. Jedoch kann hieraus kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen abgeleitet werden.

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Finanz. Auswirkung

Für die Finanzierung sind die fehlenden Mittel in den Finanzplanungen 2025/2026 einzuplanen ( bereits formuliert : 2.600.000,00€ / Defizit : 2.025.937,76€ = 4.625.937,76€ ).

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Anlagen

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