Beschlussvorlage - 2023/0884 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Kooperationen der Musikschule mit Musikvereinen, Schulen und KiTa‘s werden fortgesetzt und weiter ausgebaut.

 

2. Die Honorare für die Lehrkräfte werden entsprechend beigefügter Honorarordnung angepasst.

 

3. Die Entgelte werden entsprechend der beigefügten Entgeltordnung festgesetzt.

 

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Erläuterung

Honorare

Die Honorare der Musikschule der Stadt St. Ingbert wurden zum letzten Mal im Jahr 2010 angepasst. Im Vergleich zu den im Verband deutscher Musikschulen (VdM) organisierten Institutionen zählen die St. Ingberter Honorare mittlerweile in nahezu allen Unterrichtsarten zu den niedrigsten im Saarland. Im Wettbewerb um qualifizierte Musikschullehrkräfte besteht hierdurch ein erheblicher Nachteil für die Musikschule der Stadt St. Ingbert. Bereits jetzt hat dies dazu geführt, dass in einigen Bereichen in Ermangelung geeigneter Lehrkräfte kein Unterricht mehr angeboten werden kann. Auch die Ausweitung von Kooperationen mit Kitas, Schulen und Vereinen wird durch unattraktive Honorare für die Lehrkräfte erschwert. Eine signifikante Erhöhung ist deshalb für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes und für die Weiterentwicklung der Musikschule dringend erforderlich.

Auch für die Schüler/innen, die etwa im Anschluss an die sehr erfolgreich neu eingerichteten  Kooperationsprojekte (Bläserklasse Südschule/Musikverein Rentrisch, Erwachsenen-Bläserklasse/Bergkapelle, Bläserklasse Grundschule Niederwürzbach- Musikverein Niederwürzbach) ihre musikalisch Ausbildung im Einzel- oder Gruppenunterricht fortführen wollen, werden neue Lehrkräfte benötigt. Darüberhinaus soll mit einer verbesserten Honorierung einer zu großen Lehrkräftefluktuation entgegengewirkt werden, so dass die in der musikalischen Bildung wichtige Kontinuiät gewährleistet werden kann.

 

 

Beispielhafter Honorarvergleich für Einzelunterricht (45 Min.)

 

Honorar pro Unterrichtseinheit (Einzelunterr. 45 Min.)

andere VdM-Musikschulen im Saarland

25,00-32,00 €

Musikschule der Stadt St. Ingbert

*18,10 €

*bei 38 Unterrichteinheiten/Jahr

In sich abgeschlossene Kurse (z.B. Orientierungskurs) und zusätzliche Projekte werden i.d.R. kostendeckend kalkuliert, ausgeschrieben und gesondert vereinbart.

 

Entgelte

Die Stadt St. Ingbert unternimmt zur Zeit mit dem Umbau der ehemaligen JVA große finanzielle Anstrengungen und investiert in die Zukunft, so dass die Musikschule in die Lage versetzt wird, als Kompetenzzentrum für musikalischen Bildung ihre Aufgaben im Sinne der kommunalen Daseinvorsorge wahrzunehmen. Die angepassten Honorare sind, wie bereits erläutert, unabdingbar, damit das Gebäude Musikschule mit Leben gefüllt werden kann und weiterhin qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

Die St. Ingberter Musikschulentgelte sind in den meisten Unterrichtsarten mit Abstand die günstigsten im Vergleich zu VdM-Musikschulen aber auch zu privaten Anbietern.

Entgeltvergleich

Unterrichtsart

Dauer

IGB

Sulzbach

SB

Homburg

MS Bopp (priv.)

 

 

monatlich

monatlich

monatlich

 

 

Musikal. Früherz. (EMP)

45 Min.

19,00 €

20,00 €

25,00 €

nur Kurse

nur Kurse

Musikal. Früherz. (EMP)

60 Min.

22,30 €

30,00 €

28,00 €

 

 

Musikal. Früherz. (EMP)

75 Min.

 

 

 

30,00 €

 

Einzelstunde

25 Min.

 

 

 

50,00 €

 

Einzelstunde

30 Min.

39,20 €

65,00 €

65,00 €

 

70,00 €

Einzelstunde

45 Min.

63,60 €

90,00 €

90,00 €

83,00 €

90,00 €

Einzelstunde

60 Min.

84,80 €

120,00 €

120,00 €

 

 

Gruppenunterr.

45 Min. bis 2 TN

32,30 €

57,00 €

56,00 €

50,00 €

48,00 €

Gruppenunterr.

45 Min. ab 2 TN

24,40 €

57,00 €

32,00 €

39,00 €

 

Gruppenunterr.

60 Min. bis 2 TN

42,40 €

76,00 €

 

 

 

Gruppenunterr.

60 Min. ab 2 TN

28,60 €

76,00 €

 

 

 

Ensembleunterricht für Externe

60 Min.

18,00 €

18,00 €

17,00 €

 

 

Orchester für Externe/Musical/Samba

75 Min.

18,00 €

18,00 €

17,00 €

15,00 €

 

 

Zudem sind Honorare und Entgelte nicht unabhängig voneinander. Die Entgelte werden so kalkuliert, dass die Honorare gedeckt werden können. Nicht berücksichtigt bei der Kalkulation werden dabei Ensemble-Honorare und Sozial- bzw. Familienermäßigungen sowie weitere betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten (z.B. Abschreibungen, interne Verrechnungen).

 

Angesichts der notwendigen Honoraranpassungen und der genannten Investitionen ist eine Anpassung der Entgelte nicht zu vermeiden.

 

Um die Belastung für Bestandsschüler/innen jedoch etwas zu dämpfen, wird eine 2-stufige Anhebung der Entgelte für Unterrichtsverträge mit Abschluss vor dem 01.10.2023 vorgeschlagen. Für neue Schüler/innen gelten direkt die Entgelte, die von Bestandskunden erst ab 01.10.2024 erhoben werden. Ensemble- und Orchesterunterricht bleiben für im Einzel- oder Gruppenunterricht angemeldete Schüler/innen kostenlos. Ebenso bleiben Sozial-, Familien- und Mehrfachermäßigungen unverändert erhalten.

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Finanz. Auswirkung

Unter der Annahme einer gleichbleibenden Schülerzahl (Stand: Juni 2023) erhöhen sich die Ausgaben für Honorare (2.5.05.01.529010) inkl. Vorauszahlungen Künstlersozialabgabe auf folgende Werte:

Haushaltsjahr 2023:   236.818,77 €

Haushaltsjahr 2024:   294.845,13 €

 

Entgelte (2.5.05.01.441600) unter der Prämisse konstanter Schülerzahlen und unter Berücksichtigung aller Zuschläge und Ermäßigungen:

Haushaltsjahr 2023:   220.397,41 €

Haushaltsjahr 2024:   254.945,13 €

 

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Anlagen

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