Beschlussvorlage - 2023/0864 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk Nord" in St. Ingbert – Mitte wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Offenlage beschlossen.
  2. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Die Abwägung wird gemäß der beiliegenden Abwägungssynopse sowie der Übernahme der Abwägungsergebnisse in die Planung beschlossen. Die Abwägungssynopse (Anlage 1) ist Teil des Beschlusses.
  3. Die beigefügten Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, der umwelt- und artenschutzfachlichen Stellungnahme, dem Verkehrsgutachten, der schalltechnischen Untersuchung, dem Sanierungs- und Altlastenplan sowie dem Grünordnungsplan (Anlagen 2-11) werden gebilligt.
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Erläuterung

Am 07.12.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 "Drahtwerk Nord" vom Stadtrat gefasst. In seiner Sitzung vom 12.10.2021 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.12.2021 bis 21.01.2022.

Der im Anschluss unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen erarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde am 14.07.2022 vom Stadtrat gebilligt und die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der parallelen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.08.2022 bis 02.09.2022.

Die im Rahmen der Offenlage und Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wurden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Abwägungssynopse aufgeführt. Die Abwägungsergebnisse wurde in die Planung eingestellt und daraus wurde der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf erarbeitet.

Insbesondere haben sich folgende Änderungen/ Ergänzungen am Bebauungsplanentwurf gegenüber des Planungsstandes vom 14.07.2022 ergeben:

  • Aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Anregungen wurden die bereits heute in Teilen umgesetzten Ersatzhabitate/ Ausgleichsflächen (Zaun- und Mauereidechse und Kreuz- und Wechselkröte) im Bebauungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt;
  • Anpassungen bei einzelnen Baufenstern:
    • Im Bereich des GE3 wurde die Fläche für Stellplätze durch ein Baufenster ersetzt.
    • Im Bereich des GE9 wurde das Baufenster an der südwestlichen Ecke vergrößert.

Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes waren bereits im Planungsstand für den Beschluss und die Billigung zur Offenlage enthalten.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB kann bestimmt werden, dass im Rahmen der erneuten Offenlage Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in der, nach dem Beschluss durch den Stadtrat zu veröffentlichenden Bekanntmachung über die erneute Offenlage hinzuweisen.

Nach Billigung des vorliegenden Entwurfsstandes wird die erneute Offenlage durchgeführt.

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Kosten der Grundleistungen des Bebauungsplanes sowie der erforderlichen Anpassung von Fachgutachten waren bereits Mittel unter der HH Stelle 5.1.10.01.552500 eingestellt. Es entstehen Kosten für die Leistungen des Planungsbüros für die erneute Offenlage in Höhe von 6.536,36 EUR brutto, hierfür stehen Mittel auf der HH Stelle 5.1.10.01.552500 bereit. Für die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Veröffentlichung stehen unter der HH Stelle 5.1.10.01.553500 Mittel bereit.

 

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Anlagen

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