Beschlussvorlage - 2023/0859 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert verzichtet auf die Ausübung des ihr nach Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich „Kaiserstraße 344 bis 362“ bestehenden Vorkaufsrechtes für einen Teilbereich des Grundstücks

Gemarkung St. Ingbert, Flur 18, Flst. 4288/4, Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen, Acker-Grünland, Oststraße, groß 2.636 qm

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Erläuterung

Das Notariat hat den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Objektes „Oststraße 1“, Gemarkung St. Ingbert, Flst. 4288/4 von ca. 1.100 qm angezeigt und um Mitteilung gebeten, ob die Mittelstadt St. Ingbert von dem ihr zustehenden Vorkaufsrechts Gebrauch machen möchte.

In seiner Sitzung vom 12. Oktober 2021 hat der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert eine Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich „Kaiserstraße 344 bis 362“ erlassen. Anlass war der damalige Kauf der Objekte „Kaiserstraße 360 und 362“ durch die Stadt und die in diesem Bereich beabsichtigte städtebauliche Neuentwicklung zu Wohnzwecken.

Das hier in Rede stehende Flurstück wird in Teilen zur Erschließung des Neubaugebietes über die Oststraße benötigt. Der südliche Teilbereich des Grundstückes ist jedoch für die weitere Entwicklung nicht weiter bedeutsam, daher wird auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes verzichtet.

Der neue Eigentümer besitzt bereits die beiden östlich an das Flurstück angrenzenden Grundstücke.

Das betroffene Grundstück ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Verwaltung schlägt den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes vor.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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