Antragsvorlage - 2023/0897 AN

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Aktueller Stand:

Nach dem Brand in der Tiefgarage am 27.01.2022 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

1. Erstellung Schadstoffgutachten

2. Erstellung Gutachten zum Zustand der bestehenden Lüftungsanlage

3. Rückbau der Lüftungs- und Elektroinstallationen in der Tiefgarage und der Lüftungszentrale

4. Reinigung der kontaminierten Boden-, Wand- und Deckenflächen in der Tiefgarage und der Lüftungszentrale

5. Abstrahlen der durch den Brand verrußten Deckenfelder der Tiefgarage

6. Reinigung der kontaminierten Boden-, Wand- und Deckenflächen der Sporthalle und der Nebenräume

7. Reinigung der Sportgeräte, Gerätschaften und sonstigem Inventar in der Sporthalle und den Nebenräumen

8. Erarbeiten verschiedener Lüftungskonzepte

9. Aufnahme der bestehenden Baumängel

10. Kostenermittlung verschiedener Sanierungsvarianten

 

Auf dieser Grundlage wurde aus Kosten- und Zeitgründen beschlossen, nur die Lüftungsanlage zu erneuern. Dies hat zur Folge, dass die Ingobertushalle nicht mehr als Versammlungsstätte genutzt werden kann. Es wird dann ausschließlich Schul- u. Vereinssport (Trainingsbetrieb) ohne Zuschauerbeteiligung möglich sein.

 

Folgende Schritte sind zurzeit in Arbeit bzw. sind bereits abgeschlossen:

1. Stellung Bauantrag zur "Umnutzung der Ingobertushalle zur Halle für Schul- u. Vereinssport (Trainingsbetrieb) ohne Zuschauerbeteiligung" (zurzeit in Arbeit)

2. Erstellung Brandschutzkonzept (abgeschlossen)

3. Beauftragung der Planungsleistungen für die neue Lüftungsanlage (Vorlage 2023/0572, abgeschlossen)

4. Planung und Ausschreibung der Demontage der alten Lüftungsanlage (abgeschlossen) und der Montage der neuen Anlage (Submission am 29.06.2023)

5. Vorbereitende Arbeiten zum Einbau der neuen Lüftungsanlage (zurzeit in Arbeit)

 

Als vorbereitende Maßnahme zur Sanierung der Brandschutzschalen der Stahlbetonstützen in der Tiefgarage wurde die Chloridbelastung (Verursacht durch den Eintrag von Frosttausalz) beprobt. Dabei wurde festgestellt, dass der gem. DIN 1045-2:2008 höchstzulässige Chloridgehalt von 0,4 Massen-% an fast jeder Probeentnahmestelle deutlich überschritten wird. Der maximale Chloridgehalt lag bei 1,04M-%.

Um eine Korrosion der Bewehrung zu verhindern ist eine Betonsanierung bis in ca. 50cm Höhe über Fußboden unumgänglich. Hierfür wird zurzeit ein Angebot erstellt.

 

Kostensituation:

Die Behebung der unmittelbar durch den Fahrzeugbrand entstandenen Schäden sollten von der Versicherung übernommen werden.

 

Terminschiene:

Den entscheidenden Zeitfaktor stellt die Lieferzeit (ca. sechs bis acht Monate ab Beauftragung) der neuen Lüftungsanlage dar. Die Submission findet am 29.06.2023 statt, so dass im ersten Quartal 2024 die Lieferung und Montage der neuen Anlage abgeschlossen sein sollte. Alle übrigen Arbeiten werden bis dahin ebenfalls abgeschlossen sein.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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