Beschlussvorlage - 2023/0862 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beauftragung einer kommunalen Wärmeplanung vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung zu prüfen und dem Ausschuss zu berichten.

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Erläuterung

Im Gegensatz zum Strombereich, wo die Erneuerbaren Energien bereits über 50 Prozent des Bedarfs in Deutschland abdecken, stagniert der Ausbau der regenerativen Energien im Wärmesektor. Da mehr als ein Viertel des gesamten Energieverbrauchs zur Raumwärme dienen, tragen die Energieträger Heizöl und Erdgas mit ihren schlechten Emissionsfaktoren von 350 bzw. 270 g/kWh erbliche zur Emission von CO2 bei. Um die Klimaschutzziele der EU, des Bundes, des Landes aber auch der Stadt St. Ingbert zu erreichen, ist deshalb die Umstellung auf emissionsarme bzw. emissionsfreie Energiequellen erforderlich. In St. Ingbert ist auch ein Ausbau eines Nahwärmenetzes und die Nutzung nicht-fossiler Energieträger sowie von Abwärme aus Industrie und Abwasser eine Option.

Die Stadtwerke St. Ingbert haben 2021 auf Initiative der Stadt bereits eine kleinere "Pre-Feasibility-Studie" beauftragt, in dem das Institut für Zukunftsenergiesysteme (IZES) erste Zahlen zum Wärmbedarf in der Innenstadt und zur Versorgung mittels Nahwärmeleitungen ermittelt hat. Nur kursiv wurden jedoch mögliche Wärmequellen ermittelt. Auch blieben bislang die Außenbereiche der Innenstadt sowie die einzelnen Stadtteile unberücksichtigt.

Die Wärmeplanung von Städten und Gemeinden kombiniert generell drei Ebenen: Auf einer strategischen Planungsebene ermöglicht sie, Eignungsbereiche von verschiedenen Optionen zur Wärmeversorgung auf Basis des Ausgangsbestands und in Hinblick auf die lokalen Zielsetzungen abzuleiten. Auf der Ebene einer konkretisierenden Umsetzungsplanung erstellt die kommunale Wärmeplanung außerdem Handlungs- und Maßnahmenräume für quartiers- oder stadtteilbezogene Energiekonzepte. Schließlich wird auf der Detailplanungsebene die technische und wirtschaftliche Planung ermittelt.

Die aktuell diskutierten kommunalen Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und Treibhausgasbilanz des Ist-Zustands beinhaltet, einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Hier könnten auch Aspekte wie Zuständigkeiten, Finanzierung und Zuschüsse, rechtliche Rahmenbedingungen, Bürgerbeteiligung und Akzeptant sowie Betrieb und Wartung Berücksichtigung finden.

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert über seine Projektträgergesellschaft Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Erstellung kommunaler Wärmepläne mit 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben; bei Antragsstellung bis 31. Dezember 2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent. Aktuell sind lediglich Kommunen und kommunale Zweckverbände, nicht jedoch kommunale Versorgungsunternehmen und Stadtwerke antragsberechtigt.

Angesichts der unklaren und dynamischen Gesetzeslage beobachtet die Verwaltung die weitere Entwicklung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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