Beschlussvorlage - 2023/0854 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß dem Antrag des Schützenvereins St. Ingbert 1897 e.V., Weststraße 1, 66386 St. Ingbert zur Ausweitung der Schießzeiten wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB hergestellt.

 

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Erläuterung

Der Schützenverein St. Ingbert 1897 e.V. betreibt sein Vereinsheim mit 6 Schießständen, in der Weststraße 1, Gemarkung St. Ingbert, Flur 11, Flurstück 2618/639. Das Grundstück  befindet sich westlich der Ortslage von St. Ingbert ca. 70 m südöstlich der Weststraße, welche die Bundesstraße 40 und die Landesstraße 126 verbindet. Die Schießanlage ist auf allen Seiten von Wald umgeben.

Die nächstgelegenen Wohnhäuser befinden sich ca. 450 m nordöstlich der Schießanlage in der Straße „Zur Schnapphahner Dell“, ca. 350 m nordwestlich im Rentrischer Weg und ca. 400 m südwestlich in der Straße „Zum Sengscheider Tal“ (Stadtteil Rentrisch).

Die Schießanlage befindet sich auf einem Geländeniveau von ca. 250 m über NN. Auf dem Gelände wurde früher ein Steinbruch betrieben. Das Grundstück wird im Westen von einer mehrere Meter hohen Bruchwand begrenzt. Das umgebende Gelände fällt bis zur nächstgelegenen Wohnbebauung im Norden und im Westen bis auf ca. 220 m ab.

Die nächstgelegenen Wohnhäuser in der Straße „Zur Schnapphahner Dell“ befinden sich auf einer Höhe von ca. 255 m.

Die Schießstände sind in Südost-Nordwest-Richtung orientiert. Von den 6 Schießständen sind 4 offene nach Bundesimmissionschutzgesetz genehmigungspflichtig. Die Halle für Luftdruckwaffen sowie der Platz für das Bogenschießen sind nicht genehmigungspflichtig. Der Verein hat eine Genehmigung für den Schießbetrieb für mittwochs, samstags und sonntags vormittags, sowie 13 Sondergenehmigungen für Veranstaltungen am Wochenende.

Der Verein plant die Ausweitung der Schießzeiten für alle genehmigten Kaliber von Montag bis Samstag von 9 bis 21 Uhr und Sonntag von 9 bis 12 Uhr. Die Ausweitung der Schießzeiten ist genehmigungsbedürftig Es liegt ein Bericht zu den Geräuschimmissionen nach der geplanten Änderung des TÜV Saar, Sulzbach vom 14.03.2022 vor. Laut Gutachten werden an der angrenzenden Wohnbebauung "Zur Schnapphahner Dell" die geltenden Immissionsrichtwerte sowie auch die zulässigen Spitzenpegel der TA Lärm für reine Wohngebiete um durchschnittlich 5 bis 10 db (A) unterschritten.

 

Planungsrechtliche Situation:

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan von 1979 ist das Gebiet als Grünfläche mit Zweckbestimmung Schießstand festgestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Das nächstgelegene Reine Wohngebiet "Zur Schnapphahner Dell" ist ca. 450 m entfernt. Faktisch handelt es sich bei diesem Wohngebiet um ein Reines Wohngebiet, dem der immissionsschutzrechtlich höchste Schutzstatus zukommt.

 

Das Gutachten bestätigt, dass keine bedenklichen Lärmbelastungen gegen das Vorhaben bestehen. Vor diesem Hintergrund wird die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens befürwortet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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