Beschlussvorlage - 2023/0801 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die OV, CDU- und SPD-Ortsratsfraktion bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

 

Die Verwaltung teilt folgendes mit:

 

1) Die Baugenehmigung zur Errichtung der Retentionsmulde durch die UBA liegt noch  nicht vor. Diese ist auch erforderlich, um den Förderantrag zum Bau der               Retentionsmulde erneut beim Umweltministerium einzureichen.

 

2) Zur Machbarkeitsstudie Entwässerungsgraben zwischen Römerweg und Dörrenbach  hat der Eigentümer des benötigten Grundstücks beim Ortstermin im April einen               Grundstückstausch mit einem städt. Grundstück in vorgeschlagen.

 Die Liegenschaftsabteilung der Stadt wurde gebeten, die Grundstücksverhandlungen  mit den entsprechenden Grundstückseigentümern vorzunehmen.

 Auf der östlichen Seite des Fuhrweges/ Ommersheimerstrasse wäre ein adäquates  städt. Grundstück vorhanden, das seitens der Stadt angeboten werden könnte. Der               Grundstückseigentümer wurde bisher noch nicht erreicht, um zu klären, ob               Bereitschaft oder Interesse an diesem Grundstück vorliegt.

 Um keine Zeit zu verlieren soll der Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn  demnächst gestellt werden, um Fördermittel für dieses Projekt anzumelden.

 

3) Die Unterhaltungsarbeiten am Würzbach in der Talstrasse waren erfolgreich, so dass  der Durchlass am Waschbrunnen nach wie vor ein gutes Abflussvermögen hat. Der               Zustand des Würzbaches wird regelmäßig überprüft. Für dieses Jahr sind wieder               Maßnahmen oberhalb des Schilfgürtels geplant.

 

4) Die Wasserstandsmessungen am Würzbach (Bolzplatz Talstrasse) zeigen trotz  starker Regenfälle im März 2023  keine Auffälligkeiten (lt. Wetterdienst waren im               Saarland die ergiebigsten Regenfälle in Deutschland zu verzeichnen).

 

5) Die bereits getroffenen Maßnahmen zwischen Dörrenbach und Römerweg haben  ebenfalls Verbesserungen gezeigt. Der Regenabfluss trotz Starkregenereignisse am               13.03.23 haben keine nennenswerte Abflüsse zur Klamm unterhalb der               Streuobstwiese gezeigt. Davon konnten sich die Teilnehmer am gemeinsamen               Ortstermin am 31.03.23 überzeugen.

 

6) Zuständig für die Grabenreinigung im oberen Bereich östlich des Fuhrwegs ist die  Gemeinde Mandelbachtal. Diesbezüglich ist aber anzumerken, dass eine Reinigung               des Grabens negative Auswirkungen auf die Hochwasserproblematik für               Oberwürzbach hat, da eine Verzögerung des Abflusses Vorteile hat. Bei der Steilheit               des Geländes ist ein spürbarer Rückhalt aber nur minimal möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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