Beschlussvorlage - 2023/0736 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der VHS-Beirat wird wie folgt besetzt:

 

Fraktion                         Mitglied              Stellvertreter/In

01.  CDU    Uder Mathis   Klenner Bärbel

02.  CDU    Hartmann Barbara  Monzel Markus

03.  CDU    Marx Jürgen   Marx Monika

04.  CDU    Schwarz Gabriele  Wieth Christina

05.  CDU    Bost Jürgen   Jung Johannes

06.  CDU    Bachmann Rainer  Schmitt Ursula

07.  SPD    Straßberger Volkmar  Sauer Dunja

08.  SPD    Bier Marlies   Thiel Mathilde

09.  SPD    Gries Harald   Röhrig Werner

10.  Bündnis90/GRÜNE  Best Cornelia   De Haas Sabine

11.  FAMILIE    Baumann Susanne  Körner Christine

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Erläuterung

In der Stadtratssitzung am 15.02.2022 wurden die Ausschüsse des Stadtrates neu besetzt. Dies war aufgrund der Änderung der Fraktionsstärken Ende 2021 erforderlich und musste entsprechend der geänderten Rechtslage (§48 Abs. 2, Satz 7 KSVG) angepasst werden. Demensprechend muss auch die Besetzung des VHS-Beirates angepasst werden – auf den beigefügten Antrag der CDU-Stadtratsfraktion wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Volkshochschule St. Ingbert, vom 21. Juli 1992, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 09. Oktober 2019, entspricht die Anzahl der Mitglieder des VHS-Beirates der jeweiligen Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Kulturausschusses des Stadtrates der Mittelstadt St. Ingbert.

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 der vorgenannten Satzung werden die Mitglieder und Stellvertreter von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen benannt und vom Stadtrat bestätigt. Aufgrund des Verweises in § 7 Abs. 1 der VHS-Satzung auf § 48 Abs. 2 und 3 KSVG hat die Besetzung des Beirates analog zur Ausschussbesetzung zu erfolgen. Bei der Besetzung des Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschusses am 15.02.2022 fiel der Sitz (per Los zwischen der AfD und FAMILIE) auf die Familien-Partei.

Wegen der fehlenden Präjudizwirkung ist eine Besetzung der Kommission auch mit Personen möglich, die nicht dem Stadtrat angehören.

Als beratende Mitglieder können die nicht berücksichtigten Fraktion der AfD und die LINKE je 1 Person benennen.   

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Finanz. Auswirkung

Keine.

 

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Anlagen

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