Beschlussvorlage - 2023/0779 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorliegenden Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wird zugestimmt.

 

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Erläuterung

Im Jahr 2023 steht die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an.

Mit Erlass des saarländischen Ministeriums für Justiz vom 24. November 2022 wurde die Frist zum Aufstellen der Vorschlagsliste an das Amtsgericht St. Ingbert auf den 30. Juni 2023 festgesetzt. Die Mindestzahl der von der Stadt St. Ingbert vorzuschlagenden Personen beträgt 37 Personen. In die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgerichts sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatzschöffen nach bestimmt sind.

Im Januar 2023 hat die Verwaltung einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen, möglichst bis zum 17. März 2023, in der örtlichen Presse sowie auf der städtischen Homepage initiiert.

Nach Fristablauf und vor Vorlagenerstellung haben sich insgesamt 83 Bürgerinnen und Bürger für das Amt beworben. Nach Überprüfung der formellen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wurden alle Personen in die beigefügte Vorschlagsliste aufgenommen. Gesetzliche Ausschlussgründe lagen nicht vor.

Für die endgültige Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Gemäß Absatz 2 der Vorschrift soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Beruf, Alter und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Nach Erstellung und Einreichung der Vorschlagsliste findet am 13. Oktober 2023 die Wahl durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht St. Ingbert statt.

Die Auslosung der Schöffinnen und Schöffen zu den jeweiligen Gerichten/Kammern ist für den 15. November 2023 terminiert.

 

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Finanz. Auswirkung

-keine-

 

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Anlagen

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