Beschlussvorlage - 2023/0739 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorkaufsrecht in St. Ingbert - Rohrbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Alexandra Hell
- Beteiligt:
- Haushalt (20)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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11.05.2023
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Erläuterung
Mit Schreiben vom 16.03.2023 wurde vom Notar der Verkauf des Objektes „Im Reihersbruch 2“, Gemarkung Rohrbach, Fl.St.Nr. 519/31 angezeigt und um Mitteilung gebeten, ob die Stadt von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.
Im Gewerbegebiet „Im Reihersbruch“ gibt es einen Bebauungsplan. Derzeit bestehen im Bereich des Objektes keine Bestrebungen der Stadt, städtebauliche Maßnahmen durchzuführen.
Das betroffene Grundstück ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.
Das Vorkaufsrecht bleibt weiterhin zur Sicherheit für die Stadt im Grundbuch verankert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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