Beschlussvorlage - 2023/0739 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert verzichtet auf die Ausübung des ihr nach dem Grundbuch von Rohrbach Blatt 5683 eingetragenen Vorkaufsrechts für das Grundstück

Gemarkung Rohrbach, Flur 03, Fl.St.Nr 519/31, Gebäude- und Freifläche, Gewerbe und Industrie, Im Reihersbruch, groß 3.659 qm.

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Erläuterung

Mit Schreiben vom 16.03.2023 wurde vom Notar der Verkauf des Objektes „Im Reihersbruch 2“, Gemarkung Rohrbach, Fl.St.Nr. 519/31 angezeigt und um Mitteilung gebeten, ob die Stadt von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.

 

Im Gewerbegebiet „Im Reihersbruch“ gibt es einen Bebauungsplan. Derzeit bestehen im Bereich des Objektes keine Bestrebungen der Stadt, städtebauliche Maßnahmen durchzuführen.

 

Das betroffene Grundstück ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.

 

Das Vorkaufsrecht bleibt weiterhin zur Sicherheit für die Stadt im Grundbuch verankert.

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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