Beschlussvorlage - 2023/0738 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert verzichtet auf die Ausübung des ihr nach dem Grundbuch von St. Ingbert Blatt 23909 eingetragenen Vorkaufsrechts sowie nach der bestehenden Vorkaufsrechtesatzung für das Grundstück

Gemarkung St. Ingbert, Flur 14, Fl.St.Nr 3500/70, Gebäude- und Freifläche Heinz-Kettler-Straße 9, 11 (ehemals Kleberstraße 9, 11), groß 59.373 qm.

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Erläuterung

Mit Schreiben vom 14.03.2023 wurde vom Notar der Verkauf des Grundstücks „Kleberstraße 9, 11“, Gemarkung St. Ingbert, Fl.St.Nr. 3500/70 (heute Heinz-Kettler-Straße), angezeigt und um Mitteilung gebeten, ob die Stadt von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.

Im Gewerbegebiet „Kleberstraße“ gibt es einen Bebauungsplan. Darüber hinaus wurde im städtebaulichen Vertrag vom 22.12.1999 und der 2. Ergänzung vom 19.10.2001 die Einzelhandelsnutzung im Rahmen vom "Gewerbebetrieben aller Art" und "Geschäftsgebäuden" dargestellt.

Die Vorkaufsrechtesatzung für den Bereich des ehemaligen Klebergeländes wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2009 erlassen. Eine solche Satzung wird erlassen, wenn die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Da zum damaligen Zeitpunkt eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass in Kürze ein Grundstücksverkauf im Bereich des Klebergeländes stattfinden könnte, wurde die Satzung im Jahr 2009 aufgestellt. So hat die Stadt bis heute im Verkaufsfall die Verfügungsgewalt über den o. g. Bereich.

Derzeit bestehen jedoch im Bereich des o.g. Grundstücks keine Bestrebungen der Stadt, städtebauliche Maßnahmen durchzuführen.

Das betroffene Grundstück ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.

Das Vorkaufsrecht bleibt weiterhin zur Sicherheit für die Stadt im Grundbuch verankert.

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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