Beschlussvorlage - 2023/0700 BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Dem Verkauf der in den Erläuterungen aufgeführten, nicht mehr benötigten Alt-Fahrzeuge  des Städtischen Betriebshofes zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis wird gemäß § 35 Nr. 17 i.V.m. § 95 Abs. 3 KSVG zugestimmt.

 

1.  Mercedes-Benz Econic Müllsammelfahrzeug

2.  Mercedes-Benz 950.60 Müllsammelfahrzeug

3.  Mercedes-Benz Sprinter

4.  Renault Traffic

5.  MAN Lkw-Kipper mit Ladekran

 

Reduzieren

Erläuterung

Die im Beschluss aufgeführten Altfahrzeuge des Städtischen Betriebshofes wurden durch Ersatzbeschaffungen ersetzt bzw. werden nicht mehr benötigt.

 

Die Fahrzeuge sind teilweise nicht mehr fahrbereit (verunfallt, gravierende technische Mängel, ohne TÜV)

 

Die Fahrzeuge bzw. die Altmaschinen sollen über das Auktionsportal "zoll-auktion.de") angeboten und zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis veräußert werden.

 

Nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§ 35 Nr. 17 i.V.m. § 95 Abs. 3) ist die Verfügung über Gemeindevermögen eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Eine Wertgrenze, unterhalb derer der Erwerb von Vermögensgegen-ständen und die Verfügung über Gemeindevermögen übertragen werden kann, ist nicht festgesetzt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Es wird mit einem Erlös von 30.000,- Euro gerechnet.

Die dabei erzielten Erlöse sind als Einnahmen beim Produkt -Bauhof Betrieb- in den Haushalt 2023/24 bzw. den Wirtschaftsplan des ABBS eingestellt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...