Information - 2023/0753 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

 Für Vereine stehen die städtischen Sport- und Mehrzweckhallen zur Verfügung. Diese lauten wie folgt:

 

1. Schulturnhallen

  • Turnhalle Albert-Weisgerber Schule
  • Turnhalle Rischbachschule
  • Turnhalle Südschule
  • Turnhalle Schillerschule
  • Turnhalle Pestalozzischule
  • Turnhalle Schule am Eisenberg
  • Turnhalle Kita am Stiefel
  • Turnhalle Schule am Hasenfels

2. Mehrzweckhallen und sonst. Räume

  • Ingobertushalle (aktuell gesperrt)
  • Rohrbachhalle
  • Eisenberghalle
  • Oberwürzbachhalle
  • Stadthalle
  • Altenbegegnungsstätte
  • Kinderhaus St. Ingbert
  • JUZ St. Ingbert (wird von DLRG dauerhaft genutzt)
  • Alte Schulturnhalle Hassel
  • Dorfgemeinschaftshaus Oberwürzbach
  • Kultur- und Vereinshaus Oberwürzbach
  • Bürgerhaus Rohrbach
  • Haus der Kahlenbergfreunde Rohrbach (wird durch Kahlenbergfreunde vermietet)
  • Kulturhaus Rentrisch
  • Jugendraum Rentrisch

Zur Nutzung der Einrichtungen bedarf es der vorherigen Zustimmung der Stadtverwaltung, Geschäftsbereich 6 Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen, Abteilung 65 Gebäudemanagement. Die Nutzungsvereinbarung wird mit Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Stadt wirksam. Mit Antrag auf Nutzung erkennt der Mieter die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Einrichtungen der Stadt und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.

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Finanz. Auswirkung

Für die Nutzung der städt. Sport- und Mehrzweckhallen sowie sonstiger Räume fällt eine Raummiete in Form einer Stunden-, Tages-, Wochenend- oder Dauernutzungspauschale in Höhe der in der geltenden Nutzungs- und Entgeltordnung festgeschriebenen Summe. Die Nutzungs- und Entgeltordnung kann auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden.

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