Antragsvorlage - 2023/0659 AN
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherungsmaßnahmen am Stiefeler Fels
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsförderung (05)
- Bearbeiter:
- Melanie Fritsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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20.04.2023
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Erläuterung
Bezugnehmend auf den Antrag der CDU Stadtratsfraktion vom 23.02.2023 zu den "Verkehrssicherungsmaßnahmen am Stiefeler Fels", wird wie folgt berichtet.
Allgemeines:
Im Juli 2018 wurde von der SGS-TÜV Saar GmbH eine sicherheitstechnische Begehung und Bewertung des Bergplateaus um das Naturdenkmal "Stiefel-Fels" unter Berücksichtigung von Verkehrssicherungspflichten durch den Eigentümer, Saar Forst Landesbetrieb, durchgeführt. Unter anderem wurde dabei die vorhandene Umwehrung auf dem Bergplateau untersucht, die Besucher des Plateaus vor einem Absturz schützen soll.
Seit Veröffentlichung der Tourismuszentrale Saarland GmbH aus dem Jahr 2013 "Sicherheit auf Wanderwegen", ist diese Absturzsicherung nach dem Landesbaurecht auszulegen. Die Standsicherheit des vorhandenen Geländers ist nicht gegeben, da dieses im anstehenden verwitterten Sandsteinfels unmittelbar an der Absturzkante verankert ist und somit die Traglasten von 1 KN/m nicht aufnehmen können. Weiters können die horizontal verlaufenden Gurte einen sogenannten Leitereffekt erzeugen (Überklettern der Wehrung), die Geländerstäbe dürfen nicht weiter als 4cm auseinander liegen, die Höhe des Geländers muss 1,10m betragen und Öffnungen dürfen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12cm sein.
Geplante Maßnahmen:
Im TÜV Bericht wurde empfohlen eine Bockkonstruktion aus Holz als sichtbare Trennung zwischen dem Waldweg ohne Absturzgefährdung und dem Plateau mit Absturzgefährdung zu installieren. Diese wurde von der Stadtverwaltung St. Ingbert im Jahr 2020 umgesetzt.
Aufgrund der Absturzhöhe, die in vielen Bereichen mehr als 12m beträgt, haben sich der Saar Forst Landesbetrieb, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (heute Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz) und die Stadt St. Ingbert darauf verständigt, dass eine neue Absturzsicherung nach Vorgaben der Landesbauordnung vom Saar Forst Landesbetrieb in Auftrag gegeben werden sollte. Die Gesamtkosten für die Installation der Absturzsicherung wurden 2021 auf rund 48.000€ brutto kalkuliert.
Für die Umsetzung hat die Stadt St. Ingbert eine Kostenbeteiligung an der Maßnahme in Höhe von 10.000 € zugesichert und im gleichen Jahr an den Saar Forst Landesbetrieb bezahlt. Die Arbeiten zum Abriss der maroden Umwehrung sollten im Frühjahr 2022 umgesetzt sein, so dass ein Neubau im vergangenen Jahr vorgesehen war. Die Zuständigkeit der Umsetzung obliegt dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Abteilung D: Naturschutz, Forsten - sowie dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - Geschäftsbereich 3 Natur- und Umweltschutz.
Eine telefonische Rücksprache vom 29.03.2023 mit der Projektleiterin beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Frau Bonaventura, hat ergeben, dass derzeit das Vergabeverfahren für den Neubau der Absturzsicherung laufe. Aufgrund von Material- und Installationsengpässen sei es jedoch aktuell nicht möglich, konkrete Angaben zur zeitlichen Umsetzung zu treffen. Eine schriftliche Stellungnahme zum Sachstand sowie zeitlicher Planung der Maßnahme ist nicht erfolgt.
Finanz. Auswirkung
Über das Produkt 5.7.50.01. wurden nachstehende Ausgaben verbucht:
2020
2.500,00 € Installation der optischen Barriere - Bockkonstruktion aus Holz
360,75 € Beschilderung
2021
10.000,00 € pauschale Kostenbeteiligung zur Errichtung einer neuen Absturzsicherung
Weitere finanzielle Auswirkungen werden aktuell nicht erwartet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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95,8 kB
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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