Beschlussvorlage - 2023/0612 BV-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den aktualisierten Fassungen der "Teilnahmebedingungen für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest" sowie der "Entgeltordnung für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest" mit Anpassungen insbesondere  hinsichtlich der technischen Auflagen, des Umweltschutzes und der Entgeltstruktur wird zugestimmt.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen der Anpassungen beim Ingobertusfest 2023 zu erfassen, zu evaluieren und im Bedarfsfall Verbesserungsvorschläge für das Fest im Jahr 2024 vorzulegen.

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Erläuterung

Neben einigen redaktionellen Anpassungen sind weitere Änderungen der Bedingungen für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest erforderlich geworden. Gründe sind die Anpassung an das aktuelle Sicherheitskonzept der Veranstaltung sowie die Berücksichtigung von Erfahrungen, die bei der Durchführung in den letzten Jahren gesammelt wurden.

 

Die neue Entgeltordnung sieht im Wesentlichen eine etwas differenzierte Preisstaffelung zugunsten kleinerer Stände, eine Anpassung des Zahlungsmodus sowie die Neufassung der Strafen bei Nichteinhaltungen oder Zuwiderhandlungen vor.

 

Ziele der Anpassung:

- möglichst hohes Sicherheitsniveau (Anpassung technischer Anforderungen an das aktuelle Sicherheitskonzept)

- Ermöglichung der Teilnahme von kleineren Vereinen und kleineren Ständen, die keinen Spüldienst stellen können (Entgeltstruktur, Bio-Einweggeschirr)

- Anreiz zu besonders umweltbewußtem Handeln der Standbetreiber (Prämierung von besonders nachhaltigen Ständen)

 

Bedingungen für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest

§ 1 Abs. 4 aufgeteilt in Abs. 4 und Abs. 5

§ 4 Standplatz neu aufgenommen (Absätze aus § 3 und § 11 hierin geschoben)

§ 5 Abs. 4 Verweis auf die Entgeltordnung, detaillierte Ausführung in der Entgeltordnung

§ 6 Abs. 2 Weitere Ausführung hinsichtlich baulichen Anlagen und Metallkonstruktionen gemäß Sicherheitskonzept

§ 6 Abs. 4 Ergänzung Merkblatt Flüssiggasanlagen

§ 6 Abs. 4 Ergänzung Merkblatt Erdung und ortsveränderliche elektrische Anlagen

§ 7 Abs. 1/2/3 Angepasste Zeiten Auf- und Abbau und weitere Ausführungen

§ 8 Abs. 1 Ergänzung der VDE Vorschrift für elektrische Geräte

§ 8 Abs. 3 gelöscht, da in Merkblatt ausführlich beschrieben (neu aufgeführt in § 6 Abs. 4)

§ 10 Weitere Ausführung zur Beschilderung

§ 11 Abs. 2 Änderung der Formulierung Mehrweggeschirr und Zulassung Bio-Einweggeschirr

§ 11 Abs. 3 Prämierung der nachhaltigsten Stände

§ 11 Abs. 6 Ergänzung Einhaltung des festgelegten Pfandes

§ 12 Abs. 2 Ergänzung Feuerlöscher/Fettbrandlöscher

§ 16 Zustimmung zur Datenschutzverordnung neu aufgenommen

§ 17 Veröffentlichung von Bildmaterial neu aufgenommen

§ 18 Anerkennung der Teilnahmebedingungen neu aufgenommen (vorher unter § 15 Verstöße)

 

Entgeltordnung für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest

§ 3 Höhe des Entgelts angepasst zugunsten kleiner Stände

§ 4 Zahlung des Entgelts neu aufgenommen und neu reguliert

§ 5 Zuwiderhandlungen weitere Ausführung

§ 6 Strafe bei Nichteinhaltung weitere Ausführung und Ergänzung Strafgebühr Müll

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Finanz. Auswirkung

Es wird davon ausgegangen, dass die Summe der Entgelte trotz Änderungen in etwa gleich bleiben werden.

 

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Anlagen

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