Beschlussvorlage - 2023/0674 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bau eines Solarparks am Standort südlich der L119 zwischen St. Ingbert und Rohrbach im Stadtteil St. Ingbert wird grundsätzlich befürwortet.
  2. Die Biosphären-Stadtwerke St. Ingbert werden angefragt, die Projektentwicklung zu übernehmen.
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Erläuterung

Aus Gründen der Versorgungssicherheit, der Preisstabilität, der Unabhängigkeit von Energieimporten, im Zuge der Transformation der Stadt und nicht zuletzt zur Erreichung der Klimaschutzziele der EU, des Bundes, des Landes und der Stadt St. Ingbert ist neben dem Bau von PV-Anlagen auf Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden sowie Industrie- und Gewerbehallen auch der Bau von Freiflächensolaranlagen erforderlich. Wegen erheblicher Restriktionen kommt in St. Ingbert lediglich ein Standort südlich der L119 zwischen St. Ingbert und Rohrbach in Betracht.

Auf den unten genannten Flurstücken soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Die Flächen werden in geringem Umfang als Grünland genutzt. Die Flächen befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich Stadt. Im Außenbereich richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Bestimmungen des § 35 BauGB. Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Deshalb wäre in einem folgenden Schritt die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Zeitnah soll bei einem Planungsbüro bereits ein Umweltbericht beauftragt werden, weil erfahrungsgemäß die gesamte Vegetationsperiode betrachtet werden muss.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung "Im Roth":

Flur 18, Flurstücke 4304/17, 4305/3, 4306/10, 4307/3, 4307/5, 4308/11, 4308/7, 4309/7, 4310/11, 4310/14, 4311/9, 4312/9, 4313/9, 4317/4, 4320/3, 4321/3, 4322/16, 4323/9, 4323/12, 4323/15, 4329/7, 4329/8, 4331/30, 4331/33, 4331/36, 4331/39, 4332/21, 4338/8, 4339/8, 4340/8, 4341/8, 4342/8, 4345/7, 4345/10, 4347/8, 4348/7, 4349/9, 4350/8, 4351/8, 4352/15, 4352/18, 4353/8, 4354/8, 4355/8, 4356/3, 4359/8, 4361/3, 4362/8, 4366/3, 4367/8, 4369/3, 4371/3, 4373/7, 4373/10, 4376/3, 4377/3, 4378/3, 4381/15, 4381/18, 4382/9, 4384/3, 4387/9, 4388/8, 4389/8, 4390/17, 4391/8, 4392/8, 4393/9 und 4398/3.

Hiervon befinden sich 28 Grundstücke mit rd. 5,3 ha im Eigentum der Stadt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich etwas über 13 ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für das Umweltgutachten können mit Restmitteln aus 2022 über das Produkt 5.1.10.01 Sachkonto 552500 dargestellt werden.

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Anlagen

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